Aber hallo, und wie!
Was soll ne PEG denn bitte anderes sein als eine lebensverlängernde Massnahme? Ohne die wird der Mensch langfristig verhungern, wenn er anders nicht essen kann, also ist das ganz klar lebensverlängernd, denn sie verhindert ja den natürlichen Tod, dem der Mensch aufgrund der Erkrankung, die ihm das Essen unmöglich gemacht hat zusteuert.
Ganz ehrlich. Das müssen die Angehörigen nicht entscheiden.
Die Indikation stellt der Arzt oder er stellt sie nicht. Stellt er sie, dann können die Angehörigen (sofern als Betreuer eingesetzt oder im Besitz einer Vollmacht) zustimmen oder nicht. Stellt er sie nicht, dann können sich die Angehörigen auf den Kopf stellen und mit den Beinen wackeln, aber sie haben kein Recht, auf die Durchführung einer ärztlich nicht indizierten Massnahme zu pochen.
Und für die ärztliche Indikation ist nicht nur die Therapiebedürftigkeit (welche bei einer Patientin, die nichts mehr isst gegeben ist), sondern auch das Therapieziel entscheidend und da muss man schon sehr gut erklären können wo man hinwill mit einer dementen 98-Jährigen, die aufgrund ihrer fortschreitenden Demenz nun dauerhaft die Fähigkeit zur Nahrungsaufnahme verloren hat.
Und aufgrund des fehlenden Therapieziels halte ich die PEG in diesem Fall für definitiv nicht indiziert.
Und deshalb ist auch eine nasogastrale Sonde hier nicht angezeigt, denn wo will man hin damit? Zieht man sie irgendwann raus, dann ist man wieder da wo man vorher war und umsteigen auf die PEG ist halt nicht indiziert.
Deshalb kann (und muss) man das in so iner Situation auch lassen, das ganze den Angehörigen erklären (98 Jahre, Demenz, keine therapeutische Perspektive) und die Patientin wieder in ihre vertraute Umgebung (oder ein Hospitz) entlassen, nachdem man sichergestelt hat, dass sie ausreichend abgeschirmt ist.
Das sehen die meisten auch ein (erst recht, wenn sie eh schon gegen die PEG sind).
BTW: Das ist IMHO unfair, diese Entscheidung über die Beendigung der lebenserhaltenden Massnahmen den Angehörigen aufzudrücken, das ist primär ärztliche Entscheidung und es gibt schlichtweg Situationen, in denen lebenserhaltende Massnahmen nicht mehr indiziert sind. Man erreicht zwar idealerweise Konsens mit den Angehörigen, aber nur auf Wunsch der Angehörigen werden keine nicht indizierten Massnahmen durchgeführt.
Es nimmt ja auch keiner jemandem ohne Indikation den Blinddarm raus, nur weil der es will - wieso sollten wir dann jemanden ohne Indikation beatmen oder ernähren?
Wenn wir insolchen Situationen tatsächlich mal Angehörige haben, die auf die erneute Intubation oder eine OP bestehen, die ärztlicherseits nicht indiziert ist (eben wegen der Aussichtslosigkeit), dann bieten wir in der Regel die Verlegung in ein Haus nach Wahl der Angehörigen an, wo sie meinen, diese Behandlung kriegen zu können. Da hab ich bisher noch keinen getroffen, der da ein Haus gefunden hätte.
Und die Einstellung Deiner Oberen, georg, dass das Leben unbedingt erhalten werden müsse ist seit bestimmt 20 Jahren obsolet - wichtiger sind die Lebensqualität und der Wunsch des Patienten und die Perpektive.