teaser bild
Ergebnis 1 bis 4 von 4
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    05.07.2009
    Beiträge
    69

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Hallo!

    Ich habe endlich einen Tauschpartner für nächstes WS gefunden, wir haben dann beide das Physikum (hoffentlich) in der Tasche, sind also im gleichen Fachsemester.
    Das Problem: Die Uni, an die ich wechseln will, stimmt angeblich nicht zu, nur weil mein Tauschpartner damals über einen Anwalt (eingeklagt) einen Platz zum 1. Semester bekommen hatte. Ich selbst habe damals einen ZVS-Bescheid bekommen.
    Wieso lehnt die Hochschule das ab und was kann man da tun?? Ist ja ein Witz eigentlich, weil im nächsten Sem. würds angeblich gehen... Schikane??

    Bin total verzweifelt weils so einfach sein könnte.
    Wer hatte so ein Problem?
    Kann mir jemand helfen?

    lg



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  2. #2
    Göttingen Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    12.10.2008
    Ort
    Erlangen
    Semester:
    10
    Beiträge
    173
    ich mag mich täuschen, aber ich kenns so, dass Teilstudienplätze nur (!) für den Zeitraum der Vorklinik gelten.
    Ein Tausch nach dem physikum mit jemandem, der keinen Klinikplatz hat, ist dementsprechend also nicht möglich.
    Oder hat dein Tauschpartner nen Platz an der gleichen Uni in der Klinik sicher, an der er jetzt auch in der Vorklinik ist?

    Mit "im folgesemester" würds gehen, meint dann bestimmt, dass sie nix gegen nen Tausch haben, wenn beide ordentlich im klinischen abschnitt immatrikuliert sind.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  3. #3
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    05.07.2009
    Beiträge
    69
    Nochmal etwas ausführlicher hab ihn nochmal genau gefragt.

    Also, er hatte nur einen Teilstudienplatz zum 1. Semester damals. Und hat sich nun erfolgreich einklagen können zum 4. Semester! Hat jetzt einen Vollstudienplatz und sich auch schon immatrikuliert. Allerdings an einer Uni, an der er nicht unbedingt bleiben will, die aber beliebt ist, sodass er leicht einen Tauschpartner, also mich, finden konnte. Der Tausch soll jetzt nach dem Physikum stattfinden, also zum 1. klinischen.

    Die Sache ist, dass die dortige Uni da scheinbar nicht zustimmen wird, weil er sich ja gerade erst (zum 4. Sem) eingeklagt hat und sie ihn vlt. nicht gehen lassen... Also es ist laut einer Sekretärin nicht möglich! Aber ich will mich nicht auf die Meinung einer Dame verlassen, weil ich die Erfahrung gemacht habe, dass es teils 10 versch. Meinungen zu einem Thema gibt... leider...

    Hoff es ist jetzt klarer geworden ;) liebe grüße



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  4. #4
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    29.05.2010
    Ort
    münchen
    Semester:
    4
    Beiträge
    161

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    um welche unis geht es denn? vielleicht mal einen anwalt fragen?



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]

MEDI-LEARN bei Facebook