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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,

    ich bin im 3. Weiterbildungsjahr Anästhesie/ITS und von einer Vermittlungsfirma bezüglich Übernahme von KV-Diensten angesprochen worden.
    Es handelt sich um 24-Stunden-Dienste. Pro Stunde werden 25 Euro berechnet.
    Zusätzlich wohl 50 Euro pro Patient bei mehr als 8 Patienten pro 24h.

    Nach Angaben der Agentur rechnen die niedergelassenen Kollegen die Scheine selbst ab. Das macht mich stutzig, denn 25 Euro pro Stunde erscheint mir sehr dürftig, zumal man ja Anfahrt und eine Unterkunft noch bezahlen muss.

    Wieviel rechnen die Niedergelassenen pro Hausbesuchsdienst ab ? (Wir gehen mal vom gesetzlich Versicherten aus)

    Dafür, dass ich den Kollegen ein freies Wochenende verschaffe, dürfte doch ein kleiner Bonus erwartet werden.

    Als Notarzt sind ja auch 35-40 Euro die Stunde drin, also so um die 850-1000 Euro pro 24 Stunden.

    Wer hat von Euch bezüglich KV-Dienste Erfahrung, bzw. welche Vergütungshöhe ist realistisch ?


    Viele Grüße,
    Swen



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  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    Hallo.
    Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Bezahlung:
    1) pro geleisteter Stunde (hierbei teilen sich evtl. 2 Kollegen die Zeit)
    2) Pauschale für den gesamten Tag
    3) Abrechnung der Scheine bzw. pro Schein

    Die genannte Summe erscheint relativ niedrig aber noch fair.

    Problem ist aber evtl. folgendes: Wenn sich Pat. mit Bauchschmerzen vorstellt, kannst Du als Anästhesist dann sicher z.B. auch mit Sono beurteilen, ob der Pat. evtl eine Cholecystolithiasis oder ein Aortenanuerysma als Ursache der Beschwerden hat?
    Wenn nicht, kann es evtl. später Ärger i.S. eines sog. Übernahmeverschuldens geben.
    Bedenke, daß z.B. Allgemeinmed.assistenten nach z.B. 2-3 Jahren Tätigkeit, wenn sie einen KV-Dienst übernehmen, zumindest mäßige Sonoerfahrung haben



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  3. #3
    Platin Mitglied
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  4. #4
    Sinn im Unsinn suchen... Avatar von LieberInvasiv
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    Zitat Zitat von Ex-PJ Beitrag anzeigen
    Problem ist aber evtl. folgendes: Wenn sich Pat. mit Bauchschmerzen vorstellt, kannst Du als Anästhesist dann sicher z.B. auch mit Sono beurteilen, ob der Pat. evtl eine Cholecystolithiasis oder ein Aortenanuerysma als Ursache der Beschwerden hat?
    Wenn nicht, kann es evtl. später Ärger i.S. eines sog. Übernahmeverschuldens geben.
    Bedenke, daß z.B. Allgemeinmed.assistenten nach z.B. 2-3 Jahren Tätigkeit, wenn sie einen KV-Dienst übernehmen, zumindest mäßige Sonoerfahrung haben
    Ähm.. das wird wohl kaum das Problem sein.
    Ich habe im KV-Dienst schon alles vom Psychiater, Urologen über HNO und Pädiater bis zum Orthopäden gesehen... da kann ein Gasmann mit normalerweise recht breitem Spektrum locker mithalten...!
    im notfall fahrt ihr zurück ins krankenhaus und sagt
    ihr hättet ne reklamation und wollt gerne nen neuen patienten,
    der hier wäre kaputt gegangen..



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  5. #5
    Back on Stage Avatar von Rico
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    Übernahmeverschulden entsteht ja nur dann, wenn Du wirklich Dinge tust, die Du nachweislich nicht kannst. Wenn man einfach jeden, der ne Sono braucht weiterschickt, z.B. in die NA, dann ist das kein Übernahmeverschulden.
    Wobei es allerdings den Sinn eines ärztlichen Notdienstes dann auch irgendwie konterkarriert...
    Definition of clinical experience:
    Making the same mistake with increasing confidence over an impressive number of years.



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