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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Windelwechsler Avatar von pampers
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    Huhu!

    Habe den zweiten Teil der Elternzeit angebrochen - und arbeite jetzt 50% im Rahmen dieser EZ. Wie sieht das mit Überstunden aus, dürfen die gemacht werden und werden sie ausbezahlt? Elterngeld o.ä. Leistungen bekomme ich nicht mehr. Und wie sieht das aus mit Rufdiensten oder Bereitschaftsdienst? Die gehören ja streng genommen nicht zur Arbeitszeit mit dazu....

    Weiß da jemand mehr? Nach stundenlangem googlen bin ich nicht schlauer und meine Personalabteilung lässt auf sich warten
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  2. #2
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Puh, ich kenne auch nur diese 30h-Regelung. Aber in einem Beruf wie dem unseren ist ja vieles eigenartig, so dass man auch mit 44 Wochenstunden eine 50% Stelle haben kann... Keine Ahnung, ob Dienste da mit reinzählen. Wenn Du eine Antwort hast, dann teile sie uns doch bitte mit. Auch wenn es mich persönlich eher nicht mehr betreffen wird, wäre es interessant zu wissen.
    Andere Frage: Bist auf die offzielle Elternzeit angewiesen oder wäre es auch möglich, eine Teilzeitstelle zu machen, ohne in EZ zu sein? Das wäre ja eine Alternative ansonsten.



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  3. #3
    Windelwechsler Avatar von pampers
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    Eine reine Halbtagsstelle wäre nicht möglich, da wir chronisch unterbesetzt sind und das von der Personalstruktur her nicht geht, da kein Partner da. Ich habe mich jetzt umfassend informiert - es ist so, dass man bis zu 30h arbeiten darf, sonst geht der Elternzeitstatus verloren. D.h., entweder zB 20 Std Woche plus Überstunden oder plus Rufdienst oder plus x, wenn die im Durchschnitt zehn Std. pro Woche nicht überschreiten oder 30h Stelle ohne irgendeine Überstunde, dafür aber entsprechendes höheres Grundgehalt. Soll aber von Haus zu Haus unterschiedlich gehandhabt werden, bei uns achten die sehr darauf, andere zB zählen Rufdienste nicht zur Arbeitszeit dazu.
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  4. #4
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    Eigentlich muss jeder Betrieb, der mehr als soundsoviel ( weiß die Zahl nicht genau, 15? ) Mitarbeiter hat, Eltern eine Teilzeitstelle geben. Da hast du gesetzlichen Anspruch darauf.
    Ist nämlich nicht dein Problem ob unterbesetzt oder nicht oder ob ein Partner zum Stelle teilen da ist.
    Mit Kindern unter ähh 12 oder 14 oder so hat man gesetzlichen Anspruch auf eine Teilzeitstelle, außer man arbeitet im Mini-Betrieb, was im Krankenhaus ja nunmal meist nicht so ist.
    Hast dumal die Mitarbeitervertretung oder den Betriebsrat gefragt?
    LG Katharina ( drei Kinder, reduziere nächstes Jahr auf 50 oder 60%)



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  5. #5
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    Guten Abend
    ich bin momentan mit dem 2. Kind schwanger und mache mir nun Gedanken wie ich anschließend zurückkommen möchte. Ich habe nun vor, 3 Jahre EZ zu beantragen und im 2. und 3. Jahr in 50-60% TZ (also 20-24 Stunden/Woche) zurückzukehren. Nun stell ich mir folgende Fragen:
    1.) Wie läuft das mit Überstunden? Das kann in unserer Abteilung ziemlich ausarten.
    2) Was ist mit Rufbereitschaft? Wir werden selten gerufen, müssen aber am Wochenende zur Visite, zählt das dann in die o.g. Arbeitszeit mit rein?

    Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen dazu, werde mich natürlich auch nochmal mit der Personalabteilung in Verbindung setzen aber informiert in das Gespräch gehen schadet ja nicht



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