Elternzeit ist ja mehr eine arbeitsrechtliche Angelegenheit.
Rufbereitschaft ist für Schwangere in der Regel ausgeschlossen. Schlichtweg weil eine Schwangere die Möglichkeit haben muss, jederzeit bei Unwohlsein, ihren Arbeitsplatz zu verlassen. Davon abgesehen ist die Rufbereitschaft ja auch regelhaft nicht auf tagsüber begrenzt.
Arbeitszeit: Max. 8,5h pro Tag und 90h in der Doppelwoche.
Ohne Einwilligung keine Wochenendarbeit und keine Arbeit zwischen 20 und 22 Uhr.
Für Stillende gibt es vergleichbare Regelungen- diese sind im Vergleich zur Schwangeren aber etwas gelockert.
https://www.bmfsfj.de/blob/94398/48f...esetz-data.pdf
guggt ihr hier