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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Zitat Zitat von nina_0204 Beitrag anzeigen
    Guten Abend
    i
    2) Was ist mit Rufbereitschaft? Wir werden selten gerufen, müssen aber am Wochenende zur Visite, zählt das dann in die o.g. Arbeitszeit mit rein?
    Vllt weiß WackenDoc da genaueres, ÜS sollen Schwangere möglichst nicht machen, viel tun können sie nicht im stationären Bereich: BE, OPs, Zugänge, Interventionen mit Rö-Strahlen fällt alles weg. Bleibt Visite/Briefe/Codieren oder Tätigkeit in einer Ambulanz (sinnvoller meiner Meinung nach)
    Visite am Wochenende ist normale Arbeitszeit.

    Dazu habe ich auch eine Frage: Wir arbeiten 42,5h die Woche, dann erhält man 1x im Monat ein ganzes Wcohenende mit 4h Visitendienst jeweils Sa/So (=8h): Sind schon 50,5 h. Am gleichen Wochenende hat man dann auch noch Rufbereitschaft 48h als Vordergrund. Insgesamt ist es eher die Regel, dass man in der Rufbereitschaft gerufen wird anstatt, dass man nicht gerufen wird (wird angeblich im Okt nochmal überorüft ob es so weitergehen kann).
    Überschreitet man nicht die wöchentliche Arbeitszeit mit 50,5 h + XX h Rufbereitschaft? Der Herr vom Zeitmanagement sagt, man kriegt ja später 1 Tag FZA und daher ist das alles ok so. ISt das korrekt? Mir wäre es lieber nur 1 Tag am Wochenende zu machen statt 2. Die Vorgesetzten wollen lieber, dass man das ganze WE macht.



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  2. #7
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Elternzeit ist ja mehr eine arbeitsrechtliche Angelegenheit.

    Rufbereitschaft ist für Schwangere in der Regel ausgeschlossen. Schlichtweg weil eine Schwangere die Möglichkeit haben muss, jederzeit bei Unwohlsein, ihren Arbeitsplatz zu verlassen. Davon abgesehen ist die Rufbereitschaft ja auch regelhaft nicht auf tagsüber begrenzt.

    Arbeitszeit: Max. 8,5h pro Tag und 90h in der Doppelwoche.
    Ohne Einwilligung keine Wochenendarbeit und keine Arbeit zwischen 20 und 22 Uhr.

    Für Stillende gibt es vergleichbare Regelungen- diese sind im Vergleich zur Schwangeren aber etwas gelockert.

    https://www.bmfsfj.de/blob/94398/48f...esetz-data.pdf

    guggt ihr hier
    Geändert von WackenDoc (17.08.2020 um 16:20 Uhr)
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  3. #8
    Diamanten Mitglied Avatar von Miss_H
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    Zitat Zitat von daCapo Beitrag anzeigen
    viel tun können sie nicht im stationären Bereich: BE, OPs, Zugänge, Interventionen mit Rö-Strahlen fällt alles weg.
    Ist Schwachsinn was du erzählst. OP ist sehr wohl als Schwangere möglich. Ist die Frage, ob man das möchte und wie es vom Arbeitgeber unterstützt wird.



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  4. #9
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    OP ist schon schwierig. Da fallen halt einige Tätigkeiten weg.

    Grundlegend ist IMMER die Gefährdungsbeurteilung.

    Aber nachdem die Gesetzesänderung schon eine Weile her ist und die Arbeitgeber so langsam mal ihre Hausaufgaben gemacht haben sollten, sollte eigentlich JEDER Mitarbeiter (wohlgemerkt unabhängig vom Geschlecht) wissen, welche Gefährdungen im Falle einer Schwangerschaft bestehen (eigentlich auch unabhängig von einer SChwangerschaft)
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  5. #10
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    Zitat Zitat von Miss_H Beitrag anzeigen
    Ist Schwachsinn was du erzählst. OP ist sehr wohl als Schwangere möglich. Ist die Frage, ob man das möchte und wie es vom Arbeitgeber unterstützt wird.
    Ja das weiß ich selber, dass es möglich ist in der Theorie. Danke für die Beleidigung.
    https://www.bdc.de/operieren-waehren...hwangerschaft/
    Wundert mich auch, dass in der Studie die Mehrheit der Schwangeren operativ tätig ist.
    Bei den AG (sehr große Kliniken, >1000 Betten) , die ich bisher hatte, wurde das nicht unterstützt und die Schwangeren, die ich kenne, wollten auch nicht im OP tätig sein. Vielleicht ändern sich gerade die Zeiten.
    Geändert von daCapo (18.08.2020 um 09:45 Uhr)



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