bin grad am überlegen ob ich dich verklag, nur so aus spaß...
bin grad am überlegen ob ich dich verklag, nur so aus spaß...
Ihr könnt nur so weit denken, wie ihr mit der Hand fassen könnt... Jeder eingeklagte Studienplatz ist ein zusätzlicher, der auch nächstes Jahr zur Verfügung steht, und dann für alle im HSS- und AdH-Verfahren. Ohne die Klagerei gäbe es hunderte Studienplätze weniger. Aber bevor ihr das versteht, hackt ihr lieber auf denen herum, die dafür sorgen, dass die Unis nicht machen, was sie wollen, sondern so viel Plätze anbieten wie sie können.
"Rausgeklagt" wird auch niemand, der über eine erfolgreiche Klage einen Studienplatz bekommt.
Und wer, der erfolgreich (!) geklagt hatte, musste wieder raus? Ich kenne keinen Fall. Sicher, manchmal bekommt der Kläger nur einen Teilstudienplatz, aber das reicht. Man sollte Zulassungen im eV-Verfahren oder in der 1. Instanz (alles nicht Rechts- oder genauer im Verwaltungsrecht: Bestands-kräftig) nicht mit einer erfolgreichen Klage verwechseln. Die Fälle, bei denen Leute gehen mussten, waren die Plätze alle zunächst im Eilverfahren zugewiesen worden und dann wurde eben im Hauptsacheverfahren anders entschieden. Das ist aber dasselbe Verfahren, das nie erfolgreich für die Kläger zu Ende war. Man hat sie nur schon mal studieren lassen, damit sie im Fall einer erfolgreichen Klage nicht alles nachholen müssen.