Ich würde Promotionsordnungen schon als "Verordnungen" und damit rechtsverbindlich ansehen, da die Hochschul(rahmen)gesetze bezüglich der genauen Durchführung darauf verweisen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Verordn..._Verordnung.3F
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Promoordung Magdeburg:
§1
(1) Die Medizinische Fakultät verleiht den akademischen Grad des „Dr. med.“ (doctor medicinae).
.....
(6) Der in § 1 Abs. 1 genannte Grad kann einer Bewerberin oder einem Bewerber nur einmal verliehen werden.
Ich würde Promotionsordnungen schon als "Verordnungen" und damit rechtsverbindlich ansehen, da die Hochschul(rahmen)gesetze bezüglich der genauen Durchführung darauf verweisen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Verordn..._Verordnung.3F
sieht es vllt anders aus, wenn man die titel an verschiedenen universitäten erwerben würde?
es sieht erst anders aus, wenn du zwei studiengänge abschließt, in denen du dann promovierst.
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So sieht's aus. Oder du erhaelst einen Ehrendoktor (Dr. h. c.), weil du irgendwas mehr oder weniger grossartiges gemacht hast.
All work and no play makes Jack a dull boy.