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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Zitat Zitat von Kiwi05 Beitrag anzeigen
    Daher ja auch NACHTEILSAUSGLEICH, es ist zwar doof, dass immer noch ein Punkt zum Bestehen fehlt, aber vorher fehlten ja wie gesagt vier und insofern ergibt sich jetzt ein Vorteil.
    ah, jetzt versteh ich, was ihr meint - gut, der nachteilsausgleich selbst ist also nicht das eigentliche übel. aber er verhindert nicht, dass manche studenten einen vorteil an dem streichen von fragen haben und andere nicht. das ist doch der knackpunkt und die ungerechtigkeit dabei.

    schließlich haben ja alle die gleiche klausur geschrieben. für einige werden nun mehr fragen gewertet, für andere weniger. wenn man nun davon ausgeht, dass alle die gleiche chance hatten, eine aufgabe richtig oder falsch anzukreuzen, werden die bevorteilt, die zufällig die entsprechenden aufgaben falsch hatten.
    Geändert von ->Sandman (22.09.2011 um 23:40 Uhr)



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  2. #7
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    ah, jetzt versteh ich, was ihr meint - gut, der nachteilsausgleich selbst ist also nicht das eigentliche übel. aber er verhindert nicht, dass manche studenten einen vorteil an dem streichen von fragen haben und andere nicht. das ist doch der knackpunkt und die ungerechtigkeit dabei.
    Sorry, aber das stimmt so einfach nicht.
    Für diejenigen, die 0 der 7 nicht gewerteten Fragen richtig beantwortet haben, ist es ein Vorteil, weil diese Fragen keinen Einfluss auf ihre individuellen Bestehens- und Notengrenzen haben.
    Mit diesen Fragen läge ihre Bestehensgrenze bei 192 Punkten, so liegt sie bei 188 Punkten.

    Für alle, die einige der nicht gewerteten Fragen richtig beantwortet haben, ist der Nachteilsausgleich ein Vorteil, weil die dadurch neu errechneten Bestehens- und Notengrenze(n) nicht so schnell steigen wie die Anzahl richtig beantworteter Fragen.
    Wie in meinem letzten Post bereits beschrieben, steigt die Bestehensgrenze ja beispielsweise erst bei 2 richtig beantworteten Fragen um 1 Punkt, also nicht proportional dazu.

    So, und für wen ist der Nachteilsausgleich jetzt deiner Meinung nach ein Nachteil bzw. zumindest kein Vorteil?



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  3. #8
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    Zitat Zitat von Kiwi05 Beitrag anzeigen
    So, und für wen ist der Nachteilsausgleich jetzt deiner Meinung nach ein Nachteil bzw. zumindest kein Vorteil?
    nochmal zu meinem beispiel, etwas genauer: a mit 191/320 bzw 184/313 "verliert" durch das streichen der aufgaben 7 punkte, die bestehensgrenze sinkt aber nur um 4 punkte. er profitiert also nicht von dem nachteilsausgleich/dieser wird nicht angewandt.

    b mit 188/320 und 188/313 profitiert von der sinkenden bestehensgrenze, da der nachteilsausgleich angewandt wird.

    b hat also meiner meinung nach ganz klar einen vorteil gegenüber a. diejenigen, die zufällig die nicht gewerteten aufgaben falsch gekreuzt haben, haben (natürlich nur durchschnittlich) einen vorteil. schließlich haben sich ja a und b gleichermaßen mühe gegeben, alle 320 fragen richtig zu beantworten.
    Geändert von ->Sandman (23.09.2011 um 00:00 Uhr)



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  4. #9
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    Hey das ist genau mein Thread mit diesem NT-Sch......!

    Sandmann, dieses Zeug müssen wir mal genauestens unter die Lupe nehmen! Ich meine nämlich das ist nur reine Schönrechnerei wie sie es auch mit den Arbeitslosenzahlen machen! Mich würd interessieren, gibt es hier EINEN der durch den NT-Ausgleich bestanden hat und regulär durchgefallen wäre??? Kann der dann mal seine Punkte vorrechnen?

    Ausschlaggebend ist: §14 Abs. 4 ÄApprO 2002, der im übrigen sehr dehnbar und auslegungsbedürftig ist...

    (4) Die Prüfungsaufgaben sind durch die nach Absatz 3 Satz 2 zuständigen Stellen vor der Feststellung des Prüfungsergebnisses darauf zu überprüfen, ob sie, gemessen an den Anforderungen des Absatzes 2 Satz 1, fehlerhaft sind. Ergibt diese Überprüfung, dass einzelne Prüfungsaufgaben fehlerhaft sind, sind diese bei der Feststellung des Prüfungsergebnisses nicht zu berücksichtigen. Die vorgeschriebene Zahl der Aufgaben für die einzelnen Prüfungen (§ 23 Abs. 2 Satz 1, § 29 Abs. 3 Satz 1) mindert sich entsprechend. Bei der Bewertung der schriftlichen Prüfung nach den Absätzen 6 und 7 ist von der verminderten Zahl der Prüfungsaufgaben auszugehen. Die Verminderung der Zahl der Prüfungsaufgaben darf sich nicht zum Nachteil eines Prüflings auswirken.



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  5. #10
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    Zitat Zitat von ->Sandman Beitrag anzeigen
    so wie die dinge stehen, kann man das "pech" haben, die nicht gewerteten fragen richtig gekreuzt zu haben - und trotzdem eine schlechtere note zu erreichen (bzw. im extremfall nicht zu bestehen) als jemand, der weniger punkte hat, aber "glücklich" die richtigen fragen falsch gekreuzt hat.
    GEnau: Meiner meinung ist nur das richtig:

    7 Fragen flogen raus aufgrund Schlampigkeit, Ungenauigkeit, etc. der Fragenkonstrukteure.... Dadurch sinkt die Grenze auf 188 (Pech für´s IMPP)! So, nun werden aber von jedem Prüfling, die Fragen die er von den 7 richtig gekreuzt hat dazugezählt, damit kein Nachteil entsteht. Also in meinem Fall: Ich habe von 313 185 richtig und von den 7 Fragen 4 => 185 + 4 = 189 = bestanden!!! (meiner Meinung nach) Wer dann UNTER 188 hat, also 187 und weniger ist definitiv durchgefallen! Nur so wäre es für jeden gerecht!

    Wo steht in Absatz 4 irgendwas von einer individuellen Bestehensgrenze? Ich finde nix!



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