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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hab von der bayerischen Ärzteversorgung zwei Formulare zugeschickt bekommen. Mein Examen habe ich im April gemacht, bin seitdem noch Doktorand (natürlich unbezahlt)und meine ersten Bewerbungen werde ich erst Mitte Oktober losschicken. Soll ich das einfach dazuschreiben, dass ich noch Doktorand bin? und was genau bedeutet das zweite Formular zur Befreiung aus der Versicherungspflicht der gesetzl. Rentenversicherung? Verwirrt mich alles.....



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  2. #2
    Herzschamane
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    Das Formular für die Befreiung ist dafür da, dass du nicht doppelt zahlst. Wenn du das nicht ausfüllst, dann zahlt dein AG an die Rentenversicherung, bei der du dann Pflichtmitglied bist, aber das Versorgungswerk will ja auch noch Geld haben. Als Arzt hast du eben die Möglichkeit, dich von der gesetzlichen RV befreien zu lassen und dich über das Versorgungswerk rentenversichern zu lassen.



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  3. #3
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Nachdem du Post bekommen hast müsstest du eigentlich deine Approbation schon erhalten haben. Somit bist du Pflichtmitglied in deiner LÄK (und musst auch Kammerbeitrag zahlen), egal ob du nun Doktorand bist oder schon eine bezahlte Stelle aufgenommen hast.
    Wie Dreamchaser schon gesagt hast bist du außerdem Pflichtmitglied im Versorgungswerk, du kannst dich deshalb von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Tust du das nicht führst du doppelte Rentenbeiträge ab sobald du etwas verdienst.



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Vielen Dank. Ich bin mit dem ganzen Papierkram gerade ziemlich überfordert.



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  5. #5
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    09.11.2006
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    Viele Ärztekammern verlangen keinen Beitrag, solang Du noch nicht arbeitest, die BLÄK soweit ich weiß auch.

    Bei der Ärzteversorgung schreibst Du einfach nen formlosen Brief, dass Du vorerst noch kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen verdienst und setzt dich dann einfach mit denen wieder in Verbindung, wenn Du das Arbeiten anfängst (hier ist Dir dann auch die Personalabteilung deines Arbeitgebers i.d.R. behilflich).



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