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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Platin Mitglied Avatar von SynC
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    5. WBJ
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    Beschäftige mich gerade auch mit dem ganzen Papierkrams. Gerade am Ausfüllen des Antrags zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht. Dazu hätte ich aber noch eine Frage: In einer Erklärung steht, dass einem durch diese Befreiung eventuelle Nachteile entstehen könnten. Z.B. kann es passieren, dass man später nicht mehr in die normale Rentenversicherung zurück kann. Ist das so richtig? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. Was wäre denn, wenn man später mal in einem nicht-medizinischen Bereich arbeitet und deswegen nicht mehr über die Ärzteversorgung versichert werden kann? Oder spielt das später garkeine Rolle mehr, in welcher Funktion man seinen Beruf ausübt?



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  2. #7
    im aufwachraum Avatar von LMD
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    Das Versorgungswerk ist sozusagen die Rentenversicherung des Freien Berufes Arzt. Als was du dann dein Geld Verdienst ist so ziemlich egal, da du ja trotzdem Arzt bleibst... Kannst also auch Bundesministerin für Arbeit und soziales sein, bist aber immer noch Arzt und zahlst da ein, da du deinen "Freien Beruf" ja nicht ablegst.



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  3. #8
    Registrierter Benutzer
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    Man ist glaube ich sowieso Pflichtmitglied im VW, insofern kann man eigentlich gar nicht anders als die gesetzliche RV kündigen, alles andere wäre rausgeworfenes Geld. So wurde es mir zumindest erklärt.

    Mitglied in einer Ärztekammer muss man trotz Approbation scheinbar aber nicht überall gleich werden; habe mich erkundigt, und die meinten, weil ich noch mehrere Rückmeldungen auf Bewerbungsgespräche offen hatte, dass ich, sofern noch diesen Monat feststünde, wo ich hingehen werde, den Antrag auch in der dortigen Ärztekammer stellen, also noch ein paar Wochen damit warten, könne.



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  4. #9
    Registrierter Benutzer
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    @wjsl:
    1. Man ist kein Pflichtmitglied in der Ärzteversorgung, sondern kann auch in der normalen Rentenverischerung bleiben. Als Arzt kann man sich aber von der gesetzlichen RV befreien lassen, ist dann aber verpflichtet, ins Versorgungswerk einzutreten.

    2. Offiziell ist man mit erhalt der Approbation Pflichtmitglied in der zuständigen Ärztekammer. Da es aber für die Ärztekammern natürlich ein Haufen Bürokratie ist, jeden Jungarzt für 3 Wochen aufzunehemn bevor er dann in eine andere Kammer wechselt, wird das vermutlich nicht so eng gesehen.



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  5. #10
    TBSE performer Avatar von test
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    @loxi

    als Arzt besteht eine Pflichtmitgliedschaft im Ärzteversorgungswerk. Das gleiche gilt für andere Berufsstände mit Versorgungswerken. Ich wüßte nicht, wie man sich dem entziehen könnte??
    "Live as if you were to die tomorrow, learn as if you were to live forever."

    (Maria Mitchell / Mahatma Gandhi)



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