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Zitat von
loxi
@wjsl:
1. Man ist kein Pflichtmitglied in der Ärzteversorgung, sondern kann auch in der normalen Rentenverischerung bleiben. Als Arzt kann man sich aber von der gesetzlichen RV befreien lassen, ist dann aber verpflichtet, ins Versorgungswerk einzutreten.
Naja, aber wie du sagst zahlst du ja immer entweder in beide systeme oder nach der befreiung nur in das vw ein... also ist man pflichtmitglied, oder? ;)