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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    im aufwachraum Avatar von LMD
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    Zitat Zitat von loxi Beitrag anzeigen
    @wjsl:
    1. Man ist kein Pflichtmitglied in der Ärzteversorgung, sondern kann auch in der normalen Rentenverischerung bleiben. Als Arzt kann man sich aber von der gesetzlichen RV befreien lassen, ist dann aber verpflichtet, ins Versorgungswerk einzutreten.
    Naja, aber wie du sagst zahlst du ja immer entweder in beide systeme oder nach der befreiung nur in das vw ein... also ist man pflichtmitglied, oder? ;)



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  2. #12
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Aaalso: Wer als Arzt arbeitet, ist Pflichtmitglied in der Ärzteversorgung. Und da das so ist (und niemand doppelt zahlen möchte), sollte man sinnigerweise die gesetzliche RV verlassen. Wenn du mal tatsächlich keine Tätigkeit mehr ausübst, die man auch nur im Entferntesten mit einer ärztlichen Tätigkeit in Verbindung bringen kann, wirst du wieder Mitglied der gesetzlichen RV. Beiträge aus der Ärzteversorgung sollte man aber tunlichst dort lassen, da die Leistungen etwas besser sind als bei der gesetzlichen RV.
    Ob man sich nach Erhalt der Approbation bei der Ärztekammer (!) anmelden muss, hängt vom Bundesland ab. In einigen Bundesländern ist es Pflicht, in anderen muss man sich erst anmelden, wenn man als Arzt arbeitet.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  3. #13
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    21.07.2012
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    4
    An irgendeinen Tod muss man eben Sterben...

    Stichwort Versicherungspflicht in DE. Also wenn wir es uns schon aussuchen können, dann definitiv das Versorgungswerk, denn da kriegt man am Ende einfach wesentlich mehr raus als bei der Rentenversicherung vom Bund.

    Also Antrag auf Befreiung stellen und fertig. Denn das Versorgungswerk übernimmt ja die gleichen Aufgaben wie die Rentenversicherung, also auch eine spätere Reha usw... Deswegen muss dieser Punkt auch nicht unbedingt in der PKV drinnen sein, zumindest am Anfang, nur zur Info....



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  4. #14
    Ne oder? Arzt!
    Mitglied seit
    05.10.2006
    Ort
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    Semester:
    nein
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    geklärt
    Geändert von flotze (15.11.2012 um 13:31 Uhr)
    1tens: Ruhe bewahren

    2tens: Alles ist oder wird gut...






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  5. #15
    ...Intensivknecht... Avatar von HonorisCausa
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    07.09.2002
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    Was passiert denn mit den Beiträgen, wenn man bereits in die gesetzliche RV eingezahlt hat? Habe mal gehört dass man sich dies auszahlen oder in die neue RV übertragen lassen kann? Die Frage wäre also, was lohnt sich da mehr?
    **HonorisCausa**

    -Lasset die GOMERS zu mir kommen-




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