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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    is jetzt Facharzt!! Avatar von FM4
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    Zitat Zitat von HonorisCausa Beitrag anzeigen
    Was passiert denn mit den Beiträgen, wenn man bereits in die gesetzliche RV eingezahlt hat? Habe mal gehört dass man sich dies auszahlen oder in die neue RV übertragen lassen kann? Die Frage wäre also, was lohnt sich da mehr?
    Da mich das auch betrifft klinke ich mich hier mal ein. Wie das mit der Beitragserstattung funktioniert kannst du hier nachlesen:

    http://www.deutsche-rentenversicheru...erstattung.pdf

    Ich habe den Antrag vor wenigen Monaten eingereicht.

    Was sich mehr lohnt kann man wohl für die Zukunft nicht sagen, zumal in den Versorgungswerken bekanntlich auch mit sinkenden Rentenzahlungen zu rechnen ist:

    http://www.aerzteblatt.de/archiv/102...ersorgungswerk



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  2. #17
    Registrierter Benutzer Avatar von Sealwolf
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    Mal was anderes zum gleichen Thema.
    Beim surfen habe ich folgenden Artikel bezügl. eines aktuellen Gerichtsurteils gefunden,
    der wohl für viele von uns Relevanz haben dürfte.
    Wenn ich es richtig verstehe, muss man nach jedem Wechsel des Arbeitsplatzes einen
    neuen Antrag auf Befreiung bei der DRV stellen, da man sonst (nach Verstreichen der
    3 Monats-Frist) in der Falle sitzt und Pflichtmitglied in beiden System wird:

    http://www.versorgungswerk-laekh.de/...sicherung.html

    Was haltes Ihr davon?

    Beste Grüße,
    S.



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  3. #18
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Zitat Zitat von Sealwolf Beitrag anzeigen
    Was haltes Ihr davon?
    Gehört hatte ich davon bisher nichts, werde das dann aber beim nächsten Stellenwechsel berücksichtigen. Denn irgendwie klingt es echt, auch wenn ich mir wünschen würde, daß es eine Zeitungsente wäre. Mal wieder ein sinnloser Verwaltungsakt mehr. Warum soll man immer wieder etwas bekannt geben, was sich nicht verändert hat? Es würde doch reichen, die Rentenbeiträge entweder in das eine (dt. Rentenversicherung) oder andere (Ärzteversorgung) Sozialsystem einzuzahlen und gut ist es. Unglaublich, wie sich die Bürokratie immer weiter aufplustert!!!



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  4. #19
    im aufwachraum Avatar von LMD
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    Zitat Zitat von HonorisCausa Beitrag anzeigen
    Was passiert denn mit den Beiträgen, wenn man bereits in die gesetzliche RV eingezahlt hat? Habe mal gehört dass man sich dies auszahlen oder in die neue RV übertragen lassen kann? Die Frage wäre also, was lohnt sich da mehr?
    Die Grundfrage ist: wie lange du bereits in die GRV eingezahlt hast? wenn es fünf jahre und mehr sind: stehen lassen und einfach 2. rente beziehen. Wenn es weniger sind: zunächst hindackeln, feststellungsverfahren durchlaufen, bescheid bekommen. dann steht die option entweder auszahlen lassen oder wie eine freiwillige zahlung in das versorgungswerk einzahlen. letztendlich ist es egal: auf die freiwillige zahlung bekommt man eben zinsen und mehr geld im alter und da läuft das zinseszins-prinzip: je eher umso besser. du kannst es aber jetzt auch einfach ausgeben: je nachdem wie du veranlgt bist.



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  5. #20
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    Zitat Zitat von HonorisCausa Beitrag anzeigen
    Was passiert denn mit den Beiträgen, wenn man bereits in die gesetzliche RV eingezahlt hat? Habe mal gehört dass man sich dies auszahlen oder in die neue RV übertragen lassen kann? Die Frage wäre also, was lohnt sich da mehr?
    ich schließe mich LMD an, würde es aber noch etwas präziser formulieren: auch wenn man jetzt nicht abschätzen kann, wie krankenversicherungssystem und rentenversicherungssystem in 30-40 jahren aussehen, würde ich, wenn ich NICHT privat krankenversichert bin oder vorhabe dies zu werden, die 60 monate wartezeit in der grv vollmachen und mir die bisher erworbenen anteile NICHT auszahlen lassen.

    warum?

    nur mit dem bezug einer rente aus der gvr und zugehöriger erfüllung der vorverischerungsfrist von 90% mitgliedschaft in der gkv im zweiten erwerbsabschnitt ist die möglichkeit zur aufnahme in die kvdr (krankenversicherung d. rentner) gegegeben, was mit pflichtmitgliedschaft gleichzusetzen ist. Vorteil hier: im gegensatz zur freiwilligen versicherung in der gkv als rentner werden die beiträge nicht auf ALLE einkommensarten berechnet, sondern nur auf versorgungswerkrenten, betriebsrenten, kapitalrenten (bis zu 10 jahre). kapitalerträge (zinsen, aktien) und immobilieneinnahmen sind frei, so dass man sicherlich einiges einsparen kann in einem lebensabschnitt, in dem das einkommen eh geringer ausfällt.

    man kann die fehlenden monate kaufen (jetzt oder in 30 jahren [cave: preissteigerung inkl.], wenn die sache berechnender wird) oder z.b. über kindererziehungszeiten (anträge v800, v805, v820 bei der drv) generieren.

    wer privat krankenversichert ist und auch vorhat, dies im alter zu sein, für den spielt das eigentlich keine rolle. hier läge der vorteil imho im bezug einer kleinen zusatzrente aus der drv (50 euro? 100 euro?) die sich vll über die lebensdauer (wir werden doch alle 100+) lohnen könnte. ;) ansonten zahlt man seine krankenversicherungsprämie eh selbst einkommenunabhängig.

    LG



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