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Zitat von
HonorisCausa
Was passiert denn mit den Beiträgen, wenn man bereits in die gesetzliche RV eingezahlt hat? Habe mal gehört dass man sich dies auszahlen oder in die neue RV übertragen lassen kann? Die Frage wäre also, was lohnt sich da mehr?
ich schließe mich LMD an, würde es aber noch etwas präziser formulieren: auch wenn man jetzt nicht abschätzen kann, wie krankenversicherungssystem und rentenversicherungssystem in 30-40 jahren aussehen, würde ich, wenn ich NICHT privat krankenversichert bin oder vorhabe dies zu werden, die 60 monate wartezeit in der grv vollmachen und mir die bisher erworbenen anteile NICHT auszahlen lassen.
warum?
nur mit dem bezug einer rente aus der gvr und zugehöriger erfüllung der vorverischerungsfrist von 90% mitgliedschaft in der gkv im zweiten erwerbsabschnitt ist die möglichkeit zur aufnahme in die kvdr (krankenversicherung d. rentner) gegegeben, was mit pflichtmitgliedschaft gleichzusetzen ist. Vorteil hier: im gegensatz zur freiwilligen versicherung in der gkv als rentner werden die beiträge nicht auf ALLE einkommensarten berechnet, sondern nur auf versorgungswerkrenten, betriebsrenten, kapitalrenten (bis zu 10 jahre). kapitalerträge (zinsen, aktien) und immobilieneinnahmen sind frei, so dass man sicherlich einiges einsparen kann in einem lebensabschnitt, in dem das einkommen eh geringer ausfällt.
man kann die fehlenden monate kaufen (jetzt oder in 30 jahren [cave: preissteigerung inkl.], wenn die sache berechnender wird) oder z.b. über kindererziehungszeiten (anträge v800, v805, v820 bei der drv) generieren.
wer privat krankenversichert ist und auch vorhat, dies im alter zu sein, für den spielt das eigentlich keine rolle. hier läge der vorteil imho im bezug einer kleinen zusatzrente aus der drv (50 euro? 100 euro?) die sich vll über die lebensdauer (wir werden doch alle 100+) lohnen könnte. ;) ansonten zahlt man seine krankenversicherungsprämie eh selbst einkommenunabhängig.
LG