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  1. #1
    Guest

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    Eure Lösung: Linksseitenlagerung E

    Meiner Ansicht nach bei einer Schwangeren indiziert, während ich bei der vasovag. Synkope eher die Schocklagerung als richtig ansehe.



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  2. #2
    Guest
    sehe ich genau so, aber konnte noch nichts genaueres finden



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  3. #3



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  4. #4
    Guest
    Jungs, aber bitte unter den alten Zeitangaben die Fehler stehen lassen, auch die Tippfehler, ich möchte nicht jedesmal von vorne anfangen



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  5. #5
    Guest

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    Tja, bin mir da nicht so sicher...
    Zwar ist die linksseitige Lagerung einer Schwangeren wegen der Vena-Cava... berühmt, aber Synkope bedeutet Ohnmacht. Und bei einer Ohnmacht kommt jeder in die (stabile) Seitenlage, ob nun rechts oder links. Dabei ist eine Schocklage zwar immer noch zu verwirklichen, aber die Seitenlage ist wegen des Aspirationsschutzes vorrangig.



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