Die Frage ist nur, wieviel Kohle der "Geschädigte" überbehält, nachdem er die horrenden Anwaltskosten abgedrückt hat...oder?
Die Frage ist nur, wieviel Kohle der "Geschädigte" überbehält, nachdem er die horrenden Anwaltskosten abgedrückt hat...oder?
Lovely day for a GUINNESS !
Richtig!Original geschrieben von Dynamike
Naja, das wird meistens durch einen bestimmten Prozent-Betrag (so ca. 30%) abgedeckt => ein weiterer Motivationsgrund für die Anwälte, noch höhere Summen einklagen zu wollen
In USA dürfen die Anwälte zudem sogenannte Erfolgshonorare vereinbaren, die (nur) im Falle eines Prozessgewinns fällig werden. Bei einer Niederlage hat der Mandant dann zwar weiterhin seinen Schaden, muss aber wenigstens keine Anwaltsgebühren abdrücken.
Die deutschen Rechtsanwälte sind dagegen an die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) gebunden, diean einen Streitwert feste - und niedrigere - Gebühren knüpft. Allerdings kassiert der Anwalt auch im Falle einer Niederlage bei seinem Mandanten.
Da kennt sich aber wer aus!!!!!
Vom Fach??