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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer Avatar von TobiT
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    Moin,

    gibt es eigentlich eine Frist, bis zu der man Einsprüche gegen einzelne Fragen beim IMPP einreichen muß?

    Man sollte wohl so schnell wie möglich sein, aber momentan bin ich eigentlich mit der Vorbereitung aufs mündliche ganz gut ausgelastet.

    Oder sollte man einfach einen formlosen Breif schreiben, daß man Einspruch gegen bestimmte Fragen erhebt und die Begründung dann nachreichen?

    Für Tipps, Erfahrungswerte usw. wäre ich sehr dankbar.

    Gruß

    TobiT



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  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    Eine Einspruchsfrist gibt es nicht, weil es keinen Einspruch gibt. Natürlich kann jeder dem IMPP schreiben, aber das hat nichts mit einem Einspruch oder Widerspruch im Rechtssinne zu tun, sondern dient mehr der Info, damit die ggf. noch was eliminieren können. Eilen tut's allerdings schon, wenn du was anmeckern willst, denn irgendwann müssen die ja auch mal die Auswertung abschließen.
    Ciao Wäller



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  3. #3
    Premium Mitglied Avatar von cons
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    Natürlich kann man nicht Einspruch gegen etwas erheben, das noch nicht entschieden wurde.

    Man kann aber doch Einspruch erheben, NACHDEM das IMPP die "offiziellen" Ergebnisse veröffentlicht hat und man die Note gesagt bekommen hat.

    Denn es wäre ja möglich, dass der eigene Bogen vertauscht wurde... und das merkt man ja erst, wenn man die Ergebnisse (Zeugnis...) vom LPA (und die vom IMPP) kriegen.

    TROTZDEM: alle fraglichen Antworten dem IMPP jetzt schicken, dann werden die gleich in der offiziellen Lösungsantwort evtl. berücksichtigt.

    ca.



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  4. #4
    Registrierter Benutzer Avatar von Fino
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    Hi,
    es soll so was wie eine "inoffizielle" Frist dafür geben, die bei ca. einer Woche nach dem examen liegt. Nach Bekanntgabe der Ergebnisse kann man offiziell Einspruch einlegen, dafür gibt's auch offizielle Fristen; zu erfahren beim IMPP(www.impp.de)

    Ciao,
    Fino



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