Hoffi, da stellst du eine Frage, die dir keiner so richtig beantworten kann... ;)
Ich denke, der RTW als solcher wird nicht als "Praxis" abgerechnet werden. Beim NAW/NEF dagegen streiten sich anscheinend noch die Geister. Ich hab grad mal gegoogelt und nur auf einer Seite eine Stellungnahme dazu gefunden. Dort heißt es, daß noch Klärungsbedarf besteht und das "bis auf Weiteres" keine Praxisgebühr erhoben wird. Wäre ja auch schwierig, denn die Praxisgebühr muß ja vor der Behandlung erhoben werden (sonst darf der Arzt die Behandlung verweigern!!!) und das stelle ich mir bei bewußtlosen, schwerverletzten oder sonstwie beeinträchtigten Patienten kompliziert vor. Böse Zungen lassen schon verlauten, daß man im Januar neue KK-Kärtchen bekommt - mit Täschchen hintendran für die 10 Euro - für den Fall, daß man sie selbst nicht mehr aus dem Portemonnaie kramen kann.... ;)
Vielleicht erfahre ich morgen Genaueres, wenn ich mal wieder meinen Kollegen in der Abrechnung antreffe... Dann werde ich das hier posten