Hi Carrot!Original geschrieben von Carrot
Also, ich finde diese Klagerei schon ganz schön unfair denen gegenüber, die sich keine 5000 Euro Anwaltskosten leisten können. Ist doch wie in den USA: Da gewinnt nicht der, der im Recht ist, sondern der mit dem dicksten Geldbeutel (siehe OJ Simpson ) Ich finde so etwas gehört einfach verboten, und daß dafür die Unis mehr selbst auswählen dürfen. Dann könnten auch mehr zum Zuge kommen, die keine sooo tolle Abinote haben, aber dafür motivierter sind.
Wer sich einen Studienplatz kaufen will, kann doch nach Budapest gehen, oder?
Um das mit der Klage klarzustellen:
dazu braucht man keinen Anwalt. Wer juristisch etwas bewandert ist und sich eingehend im Netz informiert hat, kann das auch sehr gut alleine machen. Die Kosten reduzieren sich dann dabei auf Porto und Kosten beim Verwaltungsgericht. Das hat dann nichts mit dickem Geldbeutel zu tun (Antrag auf einstweilige Anordnung kostet vor dem Verwaltungsgericht je nach festgelegtem Steitwert ca. 50 € ).
Ich empfehle jedem, der mit dem Gedanken, einen Studienplatz einzuklagen, spielt, sich folgende Seite mal anzuschauen:Original geschrieben von Ich1978
wie funktioniert das eigentlich mit dem einklagen eines studienplatzes?
gegen wen wird denn geklagt, gegen die zvs oder die unitaet? was fuer nen anwalt braucht man denn da?
was kostet so etwas?
gibt es aussicht auf erfolg?
wie lange dauert so etwas?
wann sollte man klagen?
was muss/sollte man beachten?
hab leider im netz bis jetzt noch nix darüber gefunden.
http://www.asta.uni-hamburg.de/service/klage.html
Hier kriegt ihr geholfen