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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo Leute!
    Nun habe ich den offiziellen IMPP-Bescheid bekommen und mir fehlen 3 Punkte zur 2! - Davon habe ich mich angeblich bei zwei Punkten nur "verkreuzt", d.h. eine Zeile war leer, dafür in der Zeile darüber zwei Markierungen (natürlich wurden beide Aufgaben als falsch gewertet). - Also besonders ärgerlich!

    Ist es möglich, den Antwortbogen beim IMPP einzusehen?
    Wo ist denn dieses Institut in Mainz (Adresse??)? Oder sind die Bögen jetzt beim Landesprüfungsamt?
    Ich würde bei der einen oder anderen Frage gerne Einspruch erheben, hat jemand hat dies bereits für dieses Examen getan? Vielleicht kann man sich ja zusammentun!

    Mich würde auch mal interessieren, wie das IMPP auf diese Einsprüche reagiert und wie man am geschicktesten vorgeht (brieflich, persönlich oder schon gleich mit Rechtsanwalt??????)

    Bis bald, Juliana



  2. #2
    Registrierter Benutzer Avatar von TobiT
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    Hi,

    mir geht es ähnlich. Ich habe 56 Punkte, damit feheln 4 Punkte zur zwei.
    Ärger mich auch unheimlich. Bringt zwar nichts, aber ich tue es trotzdem.
    Das mit dem Nachteilsausgleich kapiert auch keiner.
    Ich hatte Eingaben gegen zwei Fragen eingeschickt (Tag 1 Gruppe B Frage 34 (Gruppe A: 148) Tag 2 Gruppe B Frage 47 (Gruppe A: 64)
    Scheint die Damen und Herren vom IMPP nicht beeindruckt zu haben, obwohl ich mittels Literatur und AUssagen zahlreicher Professoren meiner Meinung nach nachgeweisen habe, daß die Fragen nicht lösbar sind.
    Also, noch ein paar Tage/Wochen/Monate weiterärgern. Machen kann man wahrscheinlich nichts mehr.
    Ich werde trotzdem nochmal nachhaken.
    Gruß TobiT
    Tobi or not tobi?



  3. #3
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    Hallo Ihr zwei!
    Ich habe das gleiche Problem, ich mir fehlen auch nur 3 Punkte zur besseren Note- und was mich noch mehr ärgert, im 1. Staatsexamen waren's auch schon nur 2 Punkte, die gefehlt haben!
    Außerdem habe ich bei 3 Aufgaben einfach den Text nicht richtig gelesen ( man sollte halt am ehesten von am wenigsten unterscheiden können...).
    Ich überlege mir jetzt ernsthaft, ob ich Widerspruch einlegen soll und wollte jetzt dafür in die Bib gehen und in dicken Wälzern nachlesen, ob meine Antworten nicht irgendwo zu finden sind. Allerdings weiß ich noch nicht, wie und wohin ich mich wenden soll.
    Ich würde mich freuen, wenn Ihr mich auf dem Laufenden halten könntet, wenn Ihr was Neues rausfindet.
    Ich mache natürlich das Gleiche.
    Viele Grüße
    Ina



  4. #4
    Registrierter Benutzer Avatar von TobiT
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    Habe mir heute meine Hefte nochmal angeguckt. Es wird für mich immer ärgerlicher. Von den dummen Fehlern die ich sicherlich gemacht habe, will ich gar nicht mal reden. Auf die habe ich auch gar nicht geachtet.

    Das ärgerliche ist folgendes: Bei allen der 5 gestrichenen Fragen habe ich eine der vom IMPP angegebenen Lösungen. Bei den gestrichenen Fragen sind ja immer in einer Klammer die beiden möglichen Antworten angegeben.
    Da die Fragen aber nicht gewertet werden, habe ich nichts davon!
    Da ist ja immer die Rede vom Nachteilsausgleich, den keiner kapiert. Also meiner Meinung nach entsteht mir durch die Annulierung der Fragen ein Nachteil. Ausgeglichen wird der halt dadurch, daß ich nur eine 3 statt einer 2 kriege. Der Nachteil wird somit für mein Empfinden mit einem Nachteil ausgeglichen. Tolle Regelung!

    Ich bin jedenfalls ziemlich gefrustet, anstatt mich über meine bestandene Prüfung zu freuen.

    Die Fragen gegen die ich eine Eingabe gemacht habe, sind ja voll in der Wertung. Trotz meiner ausdrücklichen Bitte hat das IMPP dazu bisher keine Stellung genommen. Ich rechne auch nicht wirklich damit, daß dies noch passiert.

    Ich bin noch nicht so richtig entschlossen, ob ich weiterhandeln soll. Zum einen glaube ich nicht wirklihc an einen Erfolg. Zum anderen kostet unheimlich viel Zeit und Energie. Die habe ich momentan nicht bzw. muß sie eigentlich anderweitig investieren.

    Werde mal eine Nacht drüber schlafen und ein paar Schokoostereier in mich reinstopfen. Einen bösen Brief kriegt das IMPP aber irgendwann auf jeden Fall noch. Wenn die nicht zu blöd wären, vernünftige Fragen zu stellen, bräuchte man sich hier gar nicht rumärgern.

    Haltet mich mal auf dem Laufenden, was ihr macht. Ich werde auch immer hier posten, wenn sich bei mir etwas ändert.

    Gruß und schöne Ostern

    TobiT
    Tobi or not tobi?



  5. #5
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    Hallo Leute!

    Das ist ja toll, dass sich da doch noch ein paar Leute gefunden haben!!!
    Ich hab inzwischen auch ein bißchen was raus bekommen!
    Und zwar ist das IMPP gar nicht mehr zuständig für die beanstandeten Aufgaben. Die Prüfungsbögen sind alle ins Landesprüfungsamt gegangen und dorthin muß man nun auch seinen Einspruch für die Aufgaben senden!!!

    Es wäre außerdem echt gut, wenn Leute, die Einspruch gegen Aufgaben einlegen (oder schon eingelegt haben) dies hier schreiben würden, da man dann einen Überblick über die zweideutigen Aufgaben hätte und sich auch gegenseitig mit Aufgaben helfen könnte.
    Denn: wenn eine Aufgabe einmal bei jemandem anerkannt wurde, wird sie auch bei anderen anerkannt - aber nur bei denjenigen, die zwischen zwei Noten stehen und auch Einspruch erhoben haben!
    So, das waren erstmal meine News!

    Bis bald, Juliana



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