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  1. #11
    Registrierter Benutzer Avatar von TobiT
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    So, meine Einsprüche sind als Einschreiben unterwegs. Einmal an mein LPA und in Kopie ans IMPP.
    Bin mal gespannt, was da kommt. Vermutlich erstmal gar nichts und wenn doch, dann sicherlich
    nicht doch noch die erhoffte Note.
    Aber so habe ich es wenigstens versucht.
    Ich werde euch über das Ergebnis informieren.

    Ich habe nicht nochmal konkret gegen einzelne Fragen Einspruch erhoben, da ich das ja schon (offenbar erfolglos, da die Fragen gewertet wurden) Ende März gemacht hatte (Gruppe B Tag1/34 (A: 148) und Tag 2/47 (A: 64).

    In meinem jetztigen Brief habe ich vor allem darauf bestanden, daß mir die fünf Punkte aus den annulierten Fragen gutgeschrieben werden, da ich immer eine der angegebenen Lösungen hatte.
    Außerdem habe ich geschrieben, daß der nachteilsausgleich keiner ist, weil ja immer die Notengrenze mit ansteigt. Ich habe mir trotz eifrgien Nachdenkens keinen Fall ausdenken können, der von diesem sogenannten Nachteilsausgleich profitiert.
    Meiner Meinung nach werden Nachteile zu neuen Nachteilen.
    GEschickt habe ich es an LPA und IMPP (s.o.)

    Gruß TobiT
    Tobi or not tobi?



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  2. #12
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    Hallihallo!
    Ich habe jetzt auch meinen Brief mit dem Widerspruch fertig!
    Ich habe ihn allerdings nur ans LPA addressiert, weil ich dort von dem Herrn, der für's 2. Staatsexamen zuständig ist, die Auskunft bekommen habe, daß ich das ohne speziellen Namens- oder Abteilungszusatz ans LPA schicken soll.
    Also habe ich jetzt ein paar Aufgaben beanstandet und Kopien aus Lehrbüchern und meinen Antwortbogen dazugelegt.
    Bin jetzt schwer gespannt!!!
    Zu den beanstandeten Aufgaben schaut doch einfach im Forum im Sammelpunkt für umstrittene Fragen.
    Guten Start ins PJ wünsche ich Euch!
    Bei mir geht's zumindest morgen los...
    Grüße
    Ina



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  3. #13
    Registrierter Benutzer Avatar von TobiT
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    Hallo Leute,

    wie versprochen will ich euch über meinen Einspruch auf dem Laufenden halten.
    Ich habe vor 3-4 Tagen Post vom Landesprüfungsamt erhalten.
    Ich ging davon aus, daß es quasi die Absage ist bzw. die Mitteilung, daß die Note bleibt wie sie ist.

    Stattdessen fand sich folgender Wortlaut:

    "Sehr geehrter Herr T...,

    ich bestätige den Eingang Ihres o.a. Schreibens.

    Nach Prüfung des Einspruches erhalten Sie weitere Nachricht.

    Mit freundlichem Gruß"

    Wenn das nicht ein Standardbrief ist, um die Leute erstmal ruhig zu stellen, könnte man ja wirklich den Eindruck kriegen, die nehmen den Einspruch ernst. Mal abwarten.
    Große Hoffnung mache ich mir trotzdem nicht.

    wird fortgesetzt...

    Gruß TobiT
    Tobi or not tobi?



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  4. #14
    Registrierter Benutzer Avatar von TobiT
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    Hier die versprochene Fortsetzung. Vor ein paar Tagen habe ich einen Brief vom IMPP mit folgendem Inhalt bekommen:

    "6. Mai 2003

    Hinweise zu Prüfungsfragen des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (schriftlicher Teil), Frühjahr 2003, Auflage B
    Ihr Schreiben vom 28. März 2003

    Sehr geehrter Herr T.,

    haben Sie besten Dank für Ihr obengenanntes Schreiben.
    Wir haben Ihre Kritikpunkte überprüft und nehmen dazu wie folgt Stellung:

    Zu Frage Nr. 34 vom 1. Tag
    Zur Prophylaxe nosokomialer Pneumonien auf Intensivstationen sind in erster Linie Maßnahmen geeignet, die eine Exposition des Patienten gegenüber Fremdkörpern einschränken, da Magensonden oder intratracheale Tuben erwiesenermaßen als Schienen für eine Keimverschleppung in die Lungen fungieren. Eine Antibiotikaprophylaxe ist abgesehen von der Unverhältnismäßigkeit der Anwendung eines Aminoglykosids mit selektiver Wirksamkeit generell nicht zu empfehlen, da im Gegensatz zu Hygienemaßnahmen eine gesicherte Wirkung bei ungezielter Indikation nicht nachgewiesen werden konnte. Die nichtinvasive Beatmung ist zwar nicht bei jedem Patienten praktikabel, hat aber den Vorteil des Erhalts physiologischer Funktionen (Schlucken, Husten) und reduziert nach neueren Untersuchungen das Risiko nosokomialer Pneumonien signifikant. Eindeutige Lösung der Prüfungsfrage ist Antwort (A).
    Literaturhinweise:
    1. Van Aken et al.: Intensivmedizin, 2001, S. 629f und 827f
    2. Braun/Preuss: Klinikleitfaden Intensivmedizin", 5. A., 2002, S. 309f
    3. Matthys/Seeger: Klinische Pneumologie, 3. Aufl., 2002, S. 641ff.

    Zu Frage Nr. 47 vom 2. Tag
    Als Lösung dieser Prüfungsfrage wurde (E) festgelegt.
    Mit einem positiven Lhermitte-Zeichen ist im Zustand der Hypoglykämie (bei Diabetes mellitus) nicht zu rechnen. Das Lhermitte-Zeichen ist nicht identisch mit den von Ihnen zitierten Parästhesien. Ein positives Babinski-Phänomen hingegen kann bei diesem Zustand durchaus auftreten, insbesondere im Zustand des hypoglykämischen Koma.

    Literaturhinweis:
    1. Berlit: Klinische Neurologie, 1.Aufl., 1999, S. 736
    2. Masuhr: Neurologie, 4. Aufl., 1999, S. 230

    Wir hoffen, dass Ihnen diese Erläuterungen zum Verständnis der Prüfungsfragen von Nutzen sind.

    Mit freundlichen Grüßen

    i.A.

    Dr. J. Weinig"

    Mein Verständnis für die Fragen hat sich durch dieses Schreiben allerdings nicht geändert, denn ich halte die Fragen immer noch für vollkommen unsinnig.
    Aber immerhin kriegt man eine Antwort auf seine Beschwerde. Ich werde mir bei Gelegenheit mal die angegebenen Literaturhinweise ansehen. Bin mal gespannt, was da steht.
    Einen weiteren Brief vom Landesprüfungsamt habe ich bisher noch nicht bekommen.

    Gruß TobiT
    Tobi or not tobi?



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  5. #15
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    Hallo zusammen,

    wie angekündigt will ich ja nun auch den Abschluß meines Einspruches beim LPA und IMPP hier schriftlich niederlegen.

    Wie auch nicht wirklich anders zu erwarten (die Hoffnung stirbt zuletzt), hat es nichts gebracht und meine Note bleibt wie sie war.
    Ich habe vor einiger Zeit ein Schreiben des LPA bekommen, darin enthalten war ein Schreiben des IMPP. Von Seiten des IMPP wurde mein Einspruch abgelehnt, da er nicht schlüssig sei.
    Kurz zur Erinnerung: ich hatte Einspruch gegen zwei konkrete Fragen und gegen den Nachteilsausgleich im allgemeinen erhoben. Es fehlten mir insgesamt vier Punkte zur Notenverbesserung.
    Begründung des IMPP zur Abweisung war, daß ich selbst bei Anerkennung der beiden gerügten Fragen nur zwei Punkte extra hätte und somit die bessere Note nicht erreichen könne.
    Auf meine Kritik am Nachteilsausgleich wurde gar nicht groß eingegangen.

    Das LPA hatte mir dann eine Frist von einer knappen Woche gegeben, innerhalb derer ich mitteilen sollte, ob ich meinen Einspruch aufrecht erhalten will, oder ihn zurücknehmen. Dabei verwies man darauf, daß mir bei einer Aufrechterhaltung Verwaltungskosten entstehen würden.

    Fand ich schon toll: das IMPP ist zu blöd und wenn man das überprüfen will, muß man auch noch blechen!!! So etwas gibt’s nur beim IMPP bzw. LPA.

    Nun ja, ich habe mich entschlossen meinen Einspruch aufrecht zu erhalten, aber aufgrund der offensichtlichen Aussichtslosigkeit auf Erfolg, von einer weiteren Bearbeitung abzusehen.
    Das dies so gehandhabt wird, wurde mir jetzt auch bestätigt.

    Wer Interesse am genauen Wortlaut der Briefe von LPA und IMPP hat, möge sich melden. Ich stelle es dann hier ins Forum oder verschicke es per Mail.

    Bleibt nur ein Grund zur Freude: nie wieder IMPP und nur noch einmal LPA !!!!!!

    Gruß

    TobiT
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