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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Guest

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    Hallo,

    bis wann kann ich von der Prüfung zurücktreten, ohne einen Grund dafür anzugeben?

    Klaus



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  2. #2
    Guest
    Bei mir hier (Bayern) wurde der Rücktritt vom Physikum nach Erhalt der Zulassung zum Examen nicht mehr genehmigt - d.h. ein ärztliches Attest musste sein. Der Rücktritt sei generell nur VOR dem Eintreffen der Zulassung ohne Angabe von Gründen möglich.
    Grüße!
    Rick



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  3. #3
    Redaktion MEDI-LEARN Avatar von Christian
    Mitglied seit
    05.08.2001
    Ort
    Kiel
    Beiträge
    5.682
    Hallo,

    unter http://www.medi-learn.de/faq.html#Zuruecktreten gibt es eine kurze Stellungnahme von Herr Karasek, der sich als Anwalt mit diesen Themen beschäftigt.

    Schöne Grüße

    Christian
    Christian Weier - MEDI-LEARN



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    19.03.2003
    Beiträge
    2
    Vor Erhalt der Physikumseinladung ist mit dem Prüfungsamt noch kein Prüfungsvertrag abgeschlossen worden und Du kannst bis zum 4.8. per Fax o.ä. Dich abmelden.
    In meinen Anmeldungsunterlagen stand geschrieben, vor dem 4.8. würden keine Einladungen abgeschickt - das gilt für NRW.
    Bezüglich des Datums schick doch ne Postkarte mit Bitte um Rückantwort, dann hast du etwas schriftlich in der Hand.
    Ciao
    MB



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  5. #5
    Narkosemensch Avatar von Vystup
    Mitglied seit
    04.08.2002
    Ort
    Leipzig
    Beiträge
    1.766

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    Ruf doch einfach einmal beim Landesprüfungsamt an. Dann musst Du das zwar schriftlich nochmal nachholen, aber ich denke es erleichtert die Sache auf jeden Fall. War jedenfalls bei einem Freund von mir so.



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