Dann beleuchtest du das Thema ja auch anders als meiner einer, ihr macht ja nur RettDi / KTP und SWD oder auch mehr ?
Dann beleuchtest du das Thema ja auch anders als meiner einer, ihr macht ja nur RettDi / KTP und SWD oder auch mehr ?
ArztTrKW H-8311 1989 - 2005 machs gut kleiner.
Ich habe 14 kleine Freunde und die können alle schneller laufen als du.
Ich bin wieder da.. und bleibe auch etwas länger *fiesgrins*
Was meinst du denn mit mehr?
Wenn du KatS meinst: Machen wir, waren auch in Dresden, dies läuft aber dann wirklich eher ehrenamtlich.. (Auch wenn wir leider noch nciht in der geklärten Vorhaltung sind.. Aber trotzdem recht oft alarmiert werden..)
man sollte bedenken das in 3jährigen ausbildungen nicht nur ständig neues vermittelt wird, sondern auch für die vergütung gearbeitet werden muss. von daher finde ich so modelle wie die momentanen 3jahre-ra ausbildung garnicht so verkehrt. mag sein das man "mehr" zahlt (rein rechnerisch), aber dafür ist man am ende auch fertiger ra und kein raip auf suche nach 'nem platz, wovon es mittlerweile ja leider auch nicht wenige gibt.
Hallo,
soweit ich das bis jetzt überblicken kann, wird die ganze Diskussion wohl mehr oder weniger umsonst gewesen sein, da ein Stellungnahmeschreiben des Innenministeriums vorliegt (aufgrund der aufgehitzten Diskussionen bei den Rettungsdiensten), welches die Besetzungsfrage der RM relativ "weichspült".
Habe das Schreiben nur überflogen und es war zu lesen, das der Rettungssanitäter nach vor wie als Fahrer in der Notfallrettung tätig sein darf.
Ich will mich aber jetzt auch nicht weiter aus dem Fenster lehnen; werde genaueres dazu schreiben, wenn ich mir das Schreiben auf der RW kopiert habe.
Somit können wohl die emotional hochschlagenden Wellen bei den RS aus HA, EA, ZIVIS und FSJ´lern ein bißchen geglättet werden, zumindestens mittelfristig > wer weiß was das nächste RDG bringt!
Also wie bei den meisten Beschlüssen: die Resonanz und die praktische Umsetzung abwarten!
Bis denne
Krongeworefohrer
Das Schreiben liegt mir jetzt vor:
Ministerium des Innern und für Sport
10.05.2005
AZ: 29 113-1:353
Hier einige Textpassagen (§22):
-"...beim Krankentransport mindestens eine Ausbildung zum RH hat..."
- "...beim Notfalltransport oder NEF in der Regel RA aber mindestens RS (Absatz 6)..."
- Begründung: " ... es soll sichergestellt werden das grundsätzlich RA´s... aber in jedem Fall RS als Fahrzeugführer eingesetzt werden...das ist zur qualifizierten Krankenversorgung geboten"
- "...die Diskussionen in den Gremien des Landtages bezogen sich überwiegend auf das NEF...die Notfallrettung auf mittlere Sicht gesehen qualitativ - durch Regeleinsatz von RA - zu verbessern..."
- "...insbesondere im ländlichen Bereich kann es weiterhin erforderlich sein, das RS (HA oder EA) eingesetzt werden müssen..."
- "...der Gesetzgeber ging davon aus, das bei der überwiegenden Anzahl der Fälle bereits jetzt RA eingesetzt werden. In Hinblick auf die praktischen Anforderungen in einem Flächenland war es ausdrücklich gewollt, dass auch künftig RS als Fahrer von Rettungswagen eingesetzt werden können...".
-"...Somit ist festzustellen... das 1. RA´s nach §4, 2. alle übergeleiteten RA´s und 3. ausgebildete RS, als Fahrzeugführer in Fahrzeugen für den Notfalltransport oder NEF`s einsetzen können..."
- "...Beifahrer im Krankentransport mindestens RS...§22 Abs 3 Nr. 1(neu) nicht der Schluss gezogen werden, das alle Beifahrer im Krankentransport grundsätzlich RA´s sein müssen. Dies wurde in der Anhörung zum neuen Gesetz nicht gefordert und in der parlamentarischen Erörterung niemals so gesehen."
Alle Angaben zum "Abschrieb" ohne Gewähr!
Das Schreiben ging an alle Sanitätsorganisationen, entsprechend bei Interesse nachfragen ob Schreiben auf seiner Arbeitsstelle vorliegt.
Entsprechend kann jeder selber interpretieren, wie das RDG auf seiner RW anzuwenden ist...