Hallo zusammen,
da diese Novellierung viele einschneidende Änderungen für den RS (egal ob EA oder HA) mit sich bringt (und auch in anderen Bereichen des RD), schreibe ich mal den Input nieder, den ich bekommen habe:
- Das Gesetz ist definitiv vom Rheinland-Pf. Landtag verabschiedet worden
- es tritt zum 01-07-2005 in kraft
- es sind nur noch folgende Fahrzeugbesetzungen zulässig: RTW = RA+RA oder RIP, NEF = RA+NA, Notfall-KTW = RA+RIP, nicht Notfall-KTW = RH+RS
- es ist nur noch in Sonderfällen möglich, die Notfallrettung mit einem RS zu besetzen (Kollege plötzlich krank; und dann muss auch erst nach einem anderen RA zum Vertreten gesucht werden)
Es war nur eine Frage der Zeit, das dies so kam. Meiner Meinung nach (ich bin EA RS und fahre somit im Mai meinen letzten RTW Dienst als Fahrer) ist es richtig, den RS von NEF und RTW zu nehmen um dem RA den Status zu gewähren, den er seit langem verdient (Arbeitsplatzsicherung, Qualitätssicherung usw.). Den RS allerdings vom Notfall-KTW zu " entbinden" ist nicht OK. Dem RS sollte schon außer als 3er Mann auf dem RTW die Chance weiterhin gegeben werden, als 2er Mann in der Notfallrettung tätig zu bleiben. Nach jetzigen Stand darf er nämlich nur noch in der Regel Liegendtaxi fahren, also nicht Notfall KTW (nur noch O2, keine weitere Notfallausstattung, evtl keine Sondersignalanlage mehr). Des weiteren ist es natürlich eine Ohrfeige fürs Ehrenamt, FSJ, Zivis. Wer hat dann noch Lust am WE zu fahren, geschweige denn die RS Ausbildung zu machen, weil man nichts mehr darf... Selbst der 4 Trage KTW bei uns im OV kann nicht mehr nach RDG bei Großveranstaltung besetzt werden, da er die Ausstattung eines Notfall KTWs besitzt (außer es greift das LBKG). Obwohl zwei RS da sind, kann man dann für jeden Kleinkram einen RTW rufen...
Hoffentlich kommt es noch zu einem Änderungssatz (aufgrund des riesen Aufschreies der durch viele Rettungswachen bzw. Kreisverbände geht und noch etwas unklarer Textpassagen im RD Gesetz) in Bezug auf den Notfall-Ktw!
Wo soll das noch alles hinführen...