Also das finde ich auch quatsch! Also 24 Stunden vorm Dienst kein Alkohol! Weil was ist wenn Abends ein Geburtstag ist! Oder das gemütliche Pils am Abend nun ja! Kann man drüber streiten!!Original geschrieben von DocMezzoMix
Bei uns gibt es eine Dienstanweisung die 24 Stunden vor Dienstbeginn Alkoholkonsum untersagt. Diese gehört nun zu den weniger beachteten. Das soll jetzt nicht heißen, das alles Säufer sind, nur finde ich es auch schwer einzusehen, warum man abends um 8 kein Bier trinken darf, wenn man am nächsten Tag Spätdienst hat.
Die BG zahlt bei Arbeitsunfällen auch, wenn man sich nicht an die vorgeschriebenen Schutzkleidungen hält.
Gruß dMM
Und das die BG zahlt trotzdem ist in einer art und weise gut aber eigentlich auch nun ja wofür gibt es die Vorschriften wenn man sich nicht dran halten brauch! und das wird dadurch ja nur gezeigt! nun ja egal!!