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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Mr. Miyagi's Schüler Avatar von RS-USER-gonzo
    Mitglied seit
    12.04.2003
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    9.320
    moin moin

    wenn ich es richtig interpretiert habe fallen medizinprodukte nicht unter die mpbetreibv wenn sie im häuslichen bereich eingesetzt werden außer wenn sie von sozialstationen betrieben werden.

    nun die frage fallen lifter und deren tücher unter diese verordnung und müssen wir dafür ein gerätebüch führen und offizielle einweisungen erhalten?

    wenn ja ist das probl. das das gerät den bewohner gehört.


    fragen über fragen.
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  2. #2
    Gold Mitglied Avatar von Stephan2204
    Mitglied seit
    09.03.2003
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    302
    Hallo Gonzo,
    schau doch einfach mal in das Handbuch von dem Lifter.. dort müsste es wenn, vom Hersteller als Medizinprodukt deklariert sein.. wenn dem so ist, geht die ganze apparatur bezügl MPG / MPBetreibV los...

    Was die wartung betrifft.. tja.. meines kenntnisstandes gibts da rechtlich gesehen noch probleme.. weil wer ist der besitzer? . Der Patient/Bewohner (hat er es aus eigener Tasche bezahlt?), wurde das Gerät von der Krankenkasse angeschafft? etc etc
    da muss man dann schauen, da dies dann auch eine Kostenfrage ist und sich diesbezüglich (wie gesagt, meines Wissenstandes) die Gerichte uneins sind.
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  3. #3
    Mr. Miyagi's Schüler Avatar von RS-USER-gonzo
    Mitglied seit
    12.04.2003
    Beiträge
    9.320
    handbuch welches handbuch? die sanitätshäuser stellen das ding beim bew. ab und verschwinden.

    das mit dem besitz ist auch ein probl. genau das was du meintest, das lässt sich aber klären.

    auf den webseiten der hersteller finden sich keine infos ob die lifter darunterfallen.

    mfg andreas

    edit: habe eben mit der firma aks tel. und ja die lifter fallen darunter und man muß eingewiesen werden!
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