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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Advocatus Diaboli
    Mitglied seit
    31.08.2003
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    Möglichkeit 1 .... Schwester x verabreicht Medikament, Arzt mußte dringend weg, wollte später unterschreiben, Pat. reagiert mit Anaphylaxie, und dann ??? Wer glaubst Du unterschreibt dann noch ???

    Das solche Zustände wie beschrieben nicht sein sollten, wissen wir alle, und schön, wen es nicht so läuft, aber bei der zunehmenden Klagefreudigkeit der Patienten .... Die Erfahrung lehrt leider, daß das kollegiale Zusammenarbeiten spätestens an diesem Punkt endet ....



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  2. #12
    Ende der Rettungskette Avatar von RS-USER-Schädelspalter
    Mitglied seit
    11.03.2003
    Beiträge
    1.045
    Original geschrieben von Möhre
    Möglichkeit 1 .... Schwester x verabreicht Medikament, Arzt mußte dringend weg, wollte später unterschreiben, Pat. reagiert mit Anaphylaxie, und dann ??? Wer glaubst Du unterschreibt dann noch ???
    Ach so, eine schriftliche Anordnung schützt vor Allergien???? Wär mir neu...
    Im Ernst: wichtig ist, dass dokumentiert wird, dass es eine ärztliche Anordnung war, am besten durch Unterschrift des Arztes.
    Wenn es Komplikationen in dem Fall geben sollte, unterschreibe ich nachher natürlich genauso wie sonst auch - bzw. dann erst recht (wenn ich es sonst nicht zuverlässig tun sollte).
    Wenn es nötig ist, schreibe ich auch mal ein Gedächtnisprotokoll und lasse es z.B. von meinem Oberarzt gegenzeichnen (hilft mir, falls es zur Beweislastumkehr kommen sollte).


    Original geschrieben von Möhre
    Das solche Zustände wie beschrieben nicht sein sollten, wissen wir alle, und schön, wen es nicht so läuft, aber bei der zunehmenden Klagefreudigkeit der Patienten .... Die Erfahrung lehrt leider, daß das kollegiale Zusammenarbeiten spätestens an diesem Punkt endet ....
    Leider, sollte nicht so sein. Aber wenn man die andere Berufsgruppe (gilt für beide) nicht respektiert bzw. als Gegner/Konkurrenz betrachtet, geht das immer in die Hose!

    Wie so oft gilt: miteinander reden. Gedankenlesen kann niemand. Man muß schon sagen, was man will.
    Z.B.: "Wir brauchen Sicherheit wegen Haftung und so. Bitte unterschreibt eure Anordnungen oder holt es wenigstens zügig nach". Antwort wird meist sein "Blöder Papierkram, muß aber sein, da haben Sie recht. Ich achte drauf, wäre aber nett, wenn Sie mich erinnern könnten, wenn ich es mal vergesse..."
    Ist ja keine Absicht. Meistens sind solche Strukturen gewachsen und diejenigen, die schon jahrelang an dem Arbeitsplatz arbeiten, kennen es nicht anders.
    Man muss die Welt nicht verstehen, man muss sich nur in ihr zurechtfinden.
    - A. Einstein



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  3. #13
    Advocatus Diaboli
    Mitglied seit
    31.08.2003
    Beiträge
    509
    Original geschrieben von Schädelspalter
    Im Ernst: wichtig ist, dass dokumentiert wird, dass es eine ärztliche Anordnung war, am besten durch Unterschrift des Arztes.
    Wenn es Komplikationen in dem Fall geben sollte, unterschreibe ich nachher natürlich genauso wie sonst auch - bzw. dann erst recht (wenn ich es sonst nicht zuverlässig tun sollte).
    Wenn es nötig ist, schreibe ich auch mal ein Gedächtnisprotokoll und lasse es z.B. von meinem Oberarzt gegenzeichnen (hilft mir, falls es zur Beweislastumkehr kommen sollte).

    __________________________________________________ __

    deine einstellung in allen ehren, und ich wär froh, wenn alle so denken würden, aber fakt ist nun mal anderes .... und: die unterschrift des arztes sollte nicht, sie muß .....

    __________________________________________________ __

    Leider, sollte nicht so sein. Aber wenn man die andere Berufsgruppe (gilt für beide) nicht respektiert bzw. als Gegner/Konkurrenz betrachtet, geht das immer in die Hose!

    Wie so oft gilt: miteinander reden. Gedankenlesen kann niemand. Man muß schon sagen, was man will.
    Z.B.: "Wir brauchen Sicherheit wegen Haftung und so. Bitte unterschreibt eure Anordnungen oder holt es wenigstens zügig nach". Antwort wird meist sein "Blöder Papierkram, muß aber sein, da haben Sie recht. Ich achte drauf, wäre aber nett, wenn Sie mich erinnern könnten, wenn ich es mal vergesse..."
    Ist ja keine Absicht. Meistens sind solche Strukturen gewachsen und diejenigen, die schon jahrelang an dem Arbeitsplatz arbeiten, kennen es nicht anders.
    sicherlich ist es keine absicht, gehen wir mal davon aus ... aber, und das ist leider auch fakt, wird die sache juristisch, steht wort gegen wort, und die häufigste aussage ist dann leider und immer mehr: wann hab´ ich das angeordnet, wo steht das, wo ist meine unterschrift. und das ist nun mal die entwicklung der letzten zeit .... leider ....



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  4. #14
    Advocatus Diaboli
    Mitglied seit
    31.08.2003
    Beiträge
    509
    ich muß das mit dem zitieren noch mal üben .... hilfe .....



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  5. #15
    Ende der Rettungskette Avatar von RS-USER-Schädelspalter
    Mitglied seit
    11.03.2003
    Beiträge
    1.045
    Original geschrieben von Möhre
    sicherlich ist es keine absicht, gehen wir mal davon aus ... aber, und das ist leider auch fakt, wird die sache juristisch, steht wort gegen wort, und die häufigste aussage ist dann leider und immer mehr: wann hab´ ich das angeordnet, wo steht das, wo ist meine unterschrift. und das ist nun mal die entwicklung der letzten zeit .... leider ....
    Man führt aber keine "Dokumentationsschlachten" gegeneinader - zumindest sollte man das in einem funktionierenden Team nicht tun (meine Meinung)

    .... und: die unterschrift des arztes sollte nicht, sie muß .....
    Ja, richtig (mit Ausnahmen) - obwohl die Dokumentation ja nachgeholt werden kann (muß dann aber klappen). Sicherer ist es natürlich, die Anordnung und Unterschrift ist schon da - aber ich habe einmal versucht, eine Planette aus der Pflegeübergabe zu holen (mache ich nicht wieder ;) ), wir haben dann nachgetragen was wir dem Patienten alles verabreicht haben.

    Aber um auf Hörbids ursprüngliche Frage zurückzukommen:

    Mündliche Anordnungen gehen in Ausnahmefällen, die Doku muß aber nachgeholt werden (und es sollten Ausnahmen bleiben).

    Wenn das bei Euch nicht klappt, sprecht BITTE vorher ein- oder auch zweimal mit den Beteiligten, bevor ihr weitere Schritte unternehmt - erst recht bevor es in einer generellen Verweigerungshaltung oder "Dienst nach Vorschrift" endet.

    Mündliche Anordnungen über Dritte gehen gar nicht, erst recht nicht bei sowas wie Röntgen oder Medikamenten (bei "bitte 3x tgl. RR messen" würde ich vielleicht noch mit mir reden lassen... ;) )

    Wenn Du - insbesondere als Neuling - nur auf die "haben wir immer so gemacht"-Mentalität stößt, könnte man die Frage offiziell machen und eine Dienstanweisung dazu erbitten. Dann muß man sich an (hoffentlich) geeigneter Stelle Gedanken dazu machen.
    Durch Weigerung eines Einzelnen erzeugt man Reaktanz, wenn alle das machen, eskaliert das vielleicht unnötigerweise. Nicht einfach, aber rede einfach mal mit jemandem der "anderen Seite".

    Hoffe, das hilft
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