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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    adrenalinchen
    Guest
    nix verpasst! bin immer noch in Österreich, aber ist hier nicht anders.

    Vielen Dank Euch allen



  2. #7
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    11.03.2003
    Beiträge
    146
    Werden bei euch noch überlastungsanzeigen geschrieben?

    Ich habe mal, leider weiß ich nicht mehr woher, gehört dass wenn etwas passiert eine Überlastungsanzeige schlimmer als ein Geständnis ist, und leider wie immer dies dann die Pflegenden und nimand anderes ausbaden darf...?!
    "Ich habe keine Lehre. Ich zeige nur etwas... Ich nehme ihn, der mir zuhört, an der Hand und führe ihn zum Fenster. Ich stoße das Fenster auf und zeige hinaus. Ich habe keine Lehre, aber ich führe ein Gespräch! (Martin Buber)



  3. #8
    Unterkursschüler
    Registriert seit
    15.03.2004
    Beiträge
    72
    Also eine Überlastungsanzeige dient ja dazu, später auch anzeigen zu können: Wir haben auf einen organisatorischen Fehler hingewiesen. Damit ist dann der Arbeitgeber nachher dran, weil er ein Organisationsverschulden begangen hat. Hat man aber keine Überlastungsanzeige geschrieben, kann ich nachher auch nur schwer nachweisen, dass mein Arbeitgeber von der Überforderung bescheid wusste.
    Auf eine Überlastungsanzeige als Arbeitgeber nicht zu reagieren ist ... lebensmüde.
    lg
    Timo



  4. #9
    Motivation in Person Avatar von RS-USER-Claudi
    Registriert seit
    11.03.2003
    Beiträge
    6.382
    Mehr noch. Dazu bist du sogar lt. ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) verpflichtet.
    §15 (1) Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten so wie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Entsprechend Satz (1) haben die Beschäftigten auch für die Sicherheit und Gesundheit der Personen Sorge zu tragen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind.

    Wenn nämlich irgendwas passiert, dann haftest du u. U. dafür - vor allem, wenn du keinen Nachweis darüber erbringen kannst, dass du deinen Arbeitgeber über die Missstände informiert hast.
    Ein Dementi ist der verzweifelte Versuch, die Zahnpasta wieder in die Tube hineinzubekommen



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