So sieht es aus. Die Verstösse werden dann gemeinsam abgehandelt, jede Übertretung einzeln. Möglicherweise zweifelt sogar ein Richter dann an deiner grundsätzlichen Eignung zum Führen eines KFZ, nachdem er dir den Führerschein entzogen hat. Bei so vielen zeitgleichen Verstössen ist eine Anklage nämlich so gut wie sicher... (nix mehr mit OWi)Original geschrieben von MHD Addi
Könnte mir auch vorstellen, dass dann jeder Verstoß gegen die StVO (z.B. rechts überholt, rote Ampel etc.) extra geahndet wird, nicht nur der Gebrauch des Blaulichtes selber.... Und da käme bestimmt ne Menge zusammen...
Gm1