Vielleicht ganz interessant zu wissen. Mir war das neu:
http://www.wz-online.de/index.php?redid=144162
Ein Seelsorger in einer JVA muss als Zeuge in einem Terrorprozess aussagen. Bis lang hat Er sich auf sein Schweigerecht berufen, weil er Inhalte, aus einem Vertrauensgespräch, preisgeben sollte, das aber eben verweigerte.
Das ganze ging bis zum Bundesverfassungsgericht. Nachzulesen hier:
http://www.wz-online.de/index.php?redid=143792