Auf welche gesetzliche Grundlage(n) stütz sich die Schweigepflicht für Pflegekräfte?
Ist das wie bei Ärzten der § 203 StGB, auch wenn die Krankepflege meines Wissens kein Heilberuf ist?
Auf welche gesetzliche Grundlage(n) stütz sich die Schweigepflicht für Pflegekräfte?
Ist das wie bei Ärzten der § 203 StGB, auch wenn die Krankepflege meines Wissens kein Heilberuf ist?
Schwäbisch ist wie latein - nur die Gebildeten sprechen es!
Hallo Sargnagel,Original geschrieben von Sargnagel
Auf welche gesetzliche Grundlage(n) stütz sich die Schweigepflicht für Pflegekräfte?
Ist das wie bei Ärzten der § 203 StGB, auch wenn die Krankepflege meines Wissens kein Heilberuf ist?
doch, da zählt die Pflege als Heilberuf und fällt unter den §203 StGB.
Signatur macht Urlaub!
Bist du da ganz sicher?
Ich hab in meiner Ausbildung (damals in der Steinzeit....) was von nem Hilfsberuf gelernt.
Schwäbisch ist wie latein - nur die Gebildeten sprechen es!
ja, er ist sich ganz sicher
Es gilt der § 203 StGB.
Er gilt für Heilberufe, die eine staatlich geregelte Ausbildung erfordern.
Krankenpfleger fallen eindeutig darunter.
... und sag heutzutage nicht mehr laut, du glaubst, der Pflegeberuf sei ein medizinischer Hilfsberuf. Was ist denn dann eine Krankenpflegehelferin? Eine Hilfe der Hilfe?
Nein. Jetzt gibt es extra deswegen eine neue Berufsbezeichnung
"Gesundheits- und Krankenpflegerin", damit klar wird, dass es sich eben mehr als um einen Hilfsberuf handelt.
Ein Dementi ist der verzweifelte Versuch, die Zahnpasta wieder in die Tube hineinzubekommen
Es ist der § 203 StGB, selbst wenn wir ( Pflegende ) "nur" einen Hilfsberuf ausüben würden, wären wir in diesem Fall "berufsmäßige" Helfer des Arztes und somit fallen wir auch unter diesem Paragraphen.
So oder so, das ist der § der einem das Genick brechen kann.