Hab mal grade das Rettungsdienstgesetz NRW durchsucht und dort ist die Schweigepflicht mit keinem Wort erwähnt...
Es läuft immer auf den §203 StGB hinaus...
"Wer unterliegt der Schweigepflicht?
Kurz gesagt: jeder, der im medizinischen Bereich (im Sanitätsdienst, (Wasser-, Berg-, Luft- oder Land-)Rettungsdienst, im Katastrophenschutz, in Krankenhäusern oder Arztpraxen, etc.) tätig ist, egal wie häufig, egal bei welcher Organisation und in welchem Arbeitsverhältnis."
Quelle