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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    ist ein SchönWetterRetter Avatar von RS-USER-Hummel
    Mitglied seit
    09.04.2003
    Beiträge
    44
    Hab mal grade das Rettungsdienstgesetz NRW durchsucht und dort ist die Schweigepflicht mit keinem Wort erwähnt...

    Es läuft immer auf den §203 StGB hinaus...

    "Wer unterliegt der Schweigepflicht?

    Kurz gesagt: jeder, der im medizinischen Bereich (im Sanitätsdienst, (Wasser-, Berg-, Luft- oder Land-)Rettungsdienst, im Katastrophenschutz, in Krankenhäusern oder Arztpraxen, etc.) tätig ist, egal wie häufig, egal bei welcher Organisation und in welchem Arbeitsverhältnis."

    Quelle
    You can run, but you cannot hide! ;)



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  2. #12
    404 G/U-Killer Avatar von El Mosquito
    Mitglied seit
    26.03.2004
    Beiträge
    2.385
    Da ich in unserer lezten Helfergrundausbildung u.a. das Thema Recht ausgebildet habe bin ich da auch drüber gestolpert, es ist nunmal so das alle auch der ea. SanH darunterfallen. So auch die Ansicht der HiOrgs.

    Trotzdem noch ein paar Dinge:

    Der Rettungssanitäter ist eine staatlich geregelte Anlerntätigkeit.

    Eine Definition der Schweigepflicht ist mir in keinem Rettungsdienstgesetz oder äaquivalemtem Gesetz bekannt, gehört auch nicht rein.
    ArztTrKW H-8311 1989 - 2005 machs gut kleiner.

    Ich habe 14 kleine Freunde und die können alle schneller laufen als du.

    Ich bin wieder da.. und bleibe auch etwas länger *fiesgrins*



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  3. #13
    Motivation in Person Avatar von RS-USER-Claudi
    Mitglied seit
    11.03.2003
    Beiträge
    6.382
    über dieses Thema gab es übrigens eine schöne Diskussion:

    http://www.jura.uni-duesseldorf.de/i...threadid=39562

    Ansonsten weiß ich, dass zumindest ein Bundesland (BadenWürtemberg? - ich weiß nicht mehr) den Datenschutz bzw. die Schweigepflicht im Rettungsdienstgesetz geregelt hat (oder hatte?) Egal.
    In der Vereinbarung über die Enthebung von Entgelten, die zwischen Krankenkassen und Rettungsdienst geschlossen wird, ist die Schweigepflicht auch schon mal extra erwähnt.
    Wobei das sicher nicht immer der Fall ist.
    In meinen Arbeitsverträgen hat es immer ausdrücklich drin gestanden - obwohl für die gemeine Krankenschwester eindeutig § 203 StGb zuständig ist.
    Ein Dementi ist der verzweifelte Versuch, die Zahnpasta wieder in die Tube hineinzubekommen



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  4. #14
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    12.01.2007
    Beiträge
    3
    Halo an allen,

    Ich bin neu hier im forum aber nicht im Befuf und meines Wissens nach ist das Schweigepflicht nicht nur durch den §203 StGB geregelt sondern auch Nach die AVR und das BAT besteht das Gebot der Verschwiegenheit in allen dienstlichen Angelegenheiten nicht nur während des Dienstverhältnisses, sondern auch nach dessen Beendigung. Für alle Mitarbeiter die eben solch ein Vertrag Unterschrieben haben.



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  5. #15
    Registrierter Benutzer Avatar von Geduldsbalken-Träger
    Mitglied seit
    17.02.2004
    Beiträge
    993
    Guten Tag lieber Medman, willkommen im Forum.

    Einzel- oder Tarifvertragliche Regelungen ERGÄNZEN immer nur geltende Gesetze.
    Alles, was sensible (also persönliche) Daten anpackt, egal in welcher Form und mit welchen Ausbildungsstand, hat gemäß §203 StGB die Klappe zu halten.

    D.h. man würde erst vors Gericht gezerrt und sich da seine Strafe abholen und spätestens anschliessend gem. Tarifvertrag rausgeworfen.

    Freundliche Grüße
    Klaus
    Es ist alles eine Frage der Organisation.



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