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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Sanibär
    Guest
    So erstmal: Keine Ahnung wo dieser Thread rein passt, dachte hier könnts gehen!

    Also, bei mir an der Schule soll dieses Jahr ein "Spendenlauf" in Form eines Halbmarathons oder so ähnlich stattfinden. Ich habe mich bereit erklärt die Sanitätsdienstliche Organisation zu machen (mit Hilfe aus meinem OV).
    Da das ganze im Sommer ist und dann natürlich über ne schöne Distanz geht, wollte ich unseren OV RTW mitnehmen.
    Der ist voll ausgestattet mit allem was man sich wünschen und was man lieb gewinnen kann, sogar incl. Rettungsteddy
    Allerdings habe ich jetzt schon mitbekommen, dass wir im OV damit nicht transportieren dürfen. Und jetzt ist die Frage, ob wir dann einen Verletzten damit zumindest von der Strecke holen dürfen und zur Übergabe bringen dürfen?
    Ich nehme an, man müsste sich vorher bei der Leitstelle anmelden?
    Und gilt dann auch 1 RA+1H als Besatzung oder z.B. 1 RA + Geeignet?

    Grüßle Sanibär



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  2. #2
    Registrierter Benutzer Avatar von RS-USER-blacksheep
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    09.03.2003
    Beiträge
    3.344
    Alles nicht gaaanz so einfach. Also den RTW kannst du auf dem SanD als mobiles Versorgungs und natürlich auch als Transportmittel benutzen. Es geht wohl denen darum das ihr damit keine Ö-R Transporte ins KH macht. Weil da könnte es Probleme mit dem Träger des RDs (dem ihr damit ja quasi nen Patienten verschnappen würdet) geben. Auch wenn der RTW + Besatzung im Angebot zur vor Ort Versorgung ist und auch vom Veranstallter bezahlt wird, darf der natürlich das Gelände nicht verlassen. Sonst macht man sich des Vertragsbruches schuldig. Wenn ihr den RTW einfach so mitbringt (solls ja auch geben ;)) und QUALIFIZIERT (nach LRettDG) Besetzen könnt könnte es gehn. Solang das vorher mit dem Träger abgesprochen ist. Bei großen Sanitätsdienst haben wir meist NAW + RTW + KTW dabei und transportieren auch den Patienten in die Klinik.
    Mau



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  3. #3
    Registrierter Benutzer Avatar von Geduldsbalken-Träger
    Mitglied seit
    17.02.2004
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    993
    Wir haben hier im Landkreis die Regelung, dass wenn wir ein (nach RettG NRW besetztes) Rettungsmittel (RTW = mind. RS + RA) auf einem Sanitätsdienst haben, dies zur Erstversorgung eingesetzt wird.
    Das Rettungsmittel wird der LS vorher als auf dem SanDienst befindlich gemeldet. Teilweise fragen die Disponenten schon bei der Anmeldung, ob auch transportiert werden "könnte" - wenn ganz besonders schlaue Disponenten da sind, wird sogar für in der Nähe des Veranstaltungsgeländes gelegene Notfälle für First-Responder-Einsätze nachgefragt.

    Sollte ein Transport erforderlich sein und der SanDienst auch ohne Rettungsmittel noch gut besetzt sein, so fragen wir bei der Leitstelle nach, ob sie uns ein Fahrzeug schicken oder ob wir selber fahren sollen.
    ...in der Regel geschieht dies hier durch die freundliche Ansprache "Machste mir mal ´nen Einsatz auf..." - sobald die Leitstelle ( = Träger des RD) zugestimmt hat, haben wir den Auftrag und fahren.
    Bislang habe ich es erst 1x gerüchteweise gehört, dass die Leitstelle ein "eigenes" Fahrzeug schicken wollte.
    Kommt aber sicherlich auch darauf an, wie gut das Verhältnis zur Leitstelle ist - und wieviel gerade sonst im RD-Bezirk los ist!

    Gruß
    Klaus
    Es ist alles eine Frage der Organisation.



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  4. #4
    Registrierter Benutzer Avatar von Rescuerambo
    Mitglied seit
    15.04.2004
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    10.121
    Hier läuft das so, dass für Sandienste die Zusatzfahrzeuge besetzt werden.
    Sollte tarnsportiert werden müssen, gibts von der LS ne Nummer und der RTW transportiert ins KH.
    First Respondereinsätze fahren diese Fahrzeuge dann nciht, denn diese sind von dem Veranstalter gebucht + bezahlt...
    (Außer in äußersten notfällen wo ansonsten ein Rettungsmittel von außerhalb kommen müsste)
    In HH lief das Spiel ähnlich...
    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.-Albert Einstein



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  5. #5
    Registrierter Benutzer Avatar von krumel
    Mitglied seit
    02.11.2003
    Beiträge
    1.504
    Ist in Bayern z.B. aber absolut verboten und bäh.
    Mit Ausnahme von wirklichen großen Ereignissen (Wiesn, usw.) darf kein organisationseigener RTW transportieren. Liegt auch daran, das die HiOrgs bei den "normalen" RTW's nur Betreiber, nicht aber Eigner oder Rechnungssteller sind.



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