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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Registrierter Benutzer Avatar von RS-USER-apoplex
    Mitglied seit
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    734
    Bei einem instabilen Becken liegt ein massives Trauma vor, die Chance, dass Venen ect., die sich in dem Bereich sehr reichlich finden, gerissen sind, ist immens hoch.

    Ich weiß nicht, was du mit "fixieren" meinst. Sinnvoll kann es sein, Druck auf das Becken auszuüben, um die Blutung zu komprimieren (in der Präklinik z.B. mit SamSling, improvisiert mit Decke, eng angedrückte Vakuummatratze in der Klinik (zentren) Beckenzwinge). Alles Andere kostet Zeit und bringt nicht viel.
    ich weiß nicht, was dazu Lehrmeinung eurer Schule ist, aber diese muss sich ja in der Abarbeitung der Fallbeispiele wiederfinden.

    Volumengabe: Suche mal unter dem Begriff "permissive Hypotonie", ein Konzept, dass sich bei präklinisch nicht stillbaren Blutungen (hier Becken, Abdomen) verstärkt durchsetzt.

    Ich denke, dass von dir nur einige Stichworte hier gekommen sind. Basismaßnahmen wie Sauerstoff, Wärmeerhalt hast du sicher auch genannt?
    Morgens Aponal, abends Leponex !



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  2. #7
    Registrierter Benutzer Avatar von RS-USER-Elektro-Dengel
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    1.144
    Original geschrieben von blacksheep
    Aber noch sowas am Rande: Durchfallen? Auf welcher rechtlichen Grundlage. Das RettAssPrAV gibt nichts in dieser Richtung her.
    Ist aber auch in meinem alten RD-Bereich Usus, Leute durchs Abschlussgespräch rasseln zu lassen. Hat auch weniger mit nem "Gespräch" als viel mehr was mit ner "Prüfung" zu tun.

    Dass das Abschlussgepräch eigentlich keine Prüfung sein darf, weiß ich auch aber erzähl das mal den ÄLRD´en (sind in Rosenheim mehrere Leute).

    Die verlangen dann im Abschlussgepräch in einem fiktiven Fallbeispiel gerne mal genau die Sachen, wegen denen man im Realsfall vom betreffenden NA nen saftigen Anschiss bekommen hätte (so skandalöse Kompetenzüberschreitungen wie die Anlage eines PVZ zum Beispiel).
    Nach dem Motto:
    Können und zutrauen musst du es dir schon, aber wehe du tust das dann draussen auch, dann reiß ich dir den Kopf ab, egal ob du das jetzt korrekt ausgeführt, oder es dem Patienten geholfen hat!

    Gott, was bin ich froh, dass ich da endlich weg bin!
    PRAXIS Dr. med. Hasenbein
    alle Kassen



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  3. #8
    Registrierter Benutzer Avatar von RS-USER-blacksheep
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    09.03.2003
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    3.344
    Bis da dann mal ein Arbeitsrichter anklopft. Ich bin streitlustig und würde damit auch vor Gericht zeihen. Wenn sie intelligent sind, würden sie es aber gar nicht so weit kommen lassen und nach der Anschrift durch meinen Anwalt zu ner außergerichtlichen Einigung einlenken.
    Mau



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  4. #9
    Registrierter Benutzer
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    Original geschrieben von blacksheep
    Da würde ich mir Gedanken machen ob ich da nicht arbeitsrechtlich gegen vorgehen würde.
    Warum?
    Das Abschlußgespräch dient, die persönliche Eignung zum Führen der Berufsbezeichnung Rettungsassistent festzustellen. Wie soll der Arzt das anders tun, als sich am fachlichen Wissen, gepaart mit der Vortragsform zu orientieren? Wenn da offensichtliche fachliche Defizite offengelegt werden, kann der Arzt doch nicht wirklich sagen: Ja, trotz grober fachlicher Mängel halte ich Dich für fähig, auf die Straße zu gehen und dort Rettungsdienst zu machen! Wir kennen den Gesprächsverlauf nicht, so dass wir uns geflissentlich mit diesen absoluten Bewertungen zurück halten sollten!
    Was sagt den der begleitende Lehrrettungsassistent dazu? Wie sind die bisherigen Zwischengespräche gelaufen? Was steht in der Niederschrift?
    Das alles sind Dinge, die in eine arbeitsrechtliche Bewertung einfließen sollten.
    @blacksheep: Wie bewertest Du denn die Aussage mit dem KED – System? Bist Du der Meinung, dass bei einer Klage eine solche Fehlleistung zum gewünschten Erfolg führt?
    Die eingeleitete Infusionstherapie gibt sicherlich auch Grund zur Diskussion. Wie schon gesagt wurde, ist ein Druck von 100 doch recht stabil. Da jetzt noch große Mengen VEL nachlaufen zu lassen, sehe ich auch kritisch. Vor Allem, weil man im Falle eines Falles – sprich: wenn der Moment gekommen ist, der eine Volumentherapie nötig macht – mit einem Zugang nicht weit kommt.
    Wenn Du meine Meinung hören möchtest, Fehler?: Mach die 6 Monate und lass das mit der Anfechtung sein, es sei denn, Du bist Dir sicher, dass der Arzt definitiv Unrecht hat und Du das fachlich auch belegen kannst. Aber dafür solltest Du andere Quellen nutzen, als ein Diskussionsforum.
    Wahrung des Glaubens... Hilfe den Bedürftigen



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  5. #10
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    20.05.2007
    Beiträge
    6
    Was mir wohl den hals gebrochen hat ist die tatsache das der druck bei 100/90 lag und so so der pat in einem massiven schockzustand da das Herzkaum noch auswurfleistung hat.



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