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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Registrierter Benutzer Avatar von RS-USER-Elektro-Dengel
    Mitglied seit
    25.04.2005
    Beiträge
    1.144
    Original geschrieben von Hoffi
    Die wissen machen das schließlich täglich und werden wohl kaum ungerechtfertigte Forderungen stellen.
    Du glaubst wohl echt noch an das Gute im Menschen, oder ?
    PRAXIS Dr. med. Hasenbein
    alle Kassen



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  2. #12
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    23.05.2006
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    2.990
    Original geschrieben von Hoffi
    Die wissen machen das schließlich täglich und werden wohl kaum ungerechtfertigte Forderungen stellen.
    *ROFL*
    Was ein Sachbearbeiter irgendwo gerne hätte und was er haben darf sind leider oft zwei Paar Schuhe. Und wenn er mal versucht, ob da nicht jemand so blöde ist und ihm die Arbeit erleichtert... ach Gott, vielleicht klappts ja...

    [i]Und du kannst die Schuld weitergeben. [/B]
    Das klappt leider nicht. Wer im Gesundheitswesen arbeitet, muß sich im Zweifelsfall informieren und möglichst doppelt und dreifach absichern, so wie Rabiata das gerade macht. "Ich hab gedacht, wenn der mir das sagt ist das so in Ordnung" zieht nicht!!

    Daher würde ich da doch schon auf den Datenschutzbeauftragten warten...
    Life is a sexually transmitted disease, and the mortality rate is one hundred percent. (Ronnie D. Laing)

    Nicht die Jahre in deinem Leben sind wichtig, sondern das Leben in deinen Jahren!



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  3. #13
    Registrierter Benutzer Avatar von RS-USER-Sargnagel
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    13.07.2005
    Beiträge
    83
    Auch ich will kurz auf die Aussagen von Hoffi eingehen.

    Gemäß § 203 StGB unterliegen alle personenbezogenen Daten der gesetzlichen Schweigepflicht. Die Weitergabe dieser Daten ist nur auf Grund eines anderen Gesetzes zulässig.

    Die Weitergabe von Daten an einen Träger der Sozialversicherung (hierzu gehört auch die BG) ist gemäß § 100 SGB X nur zulässig wenn:
    - dies zur Durchführung von Aufgaben der Sozialversicherungsträger im Einzelfall erforderlich ist UND eine gesetzliche Regelung dies zulässt

    - oder wenn der Betroffene zustimmt

    § 100 SGB X greift aber m.E. in diesem Fall nicht, da hier die Weitergabe von Daten geregelt wird die Patienten betreffen welche direkt behandelt wurden. Er bezieht sich also nicht auf die Weitergabe von Daten des Verursachers.
    Schwäbisch ist wie latein - nur die Gebildeten sprechen es!





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  4. #14
    Schwester Rabiata
    Guest
    Original geschrieben von Sargnagel
    Ich würde spontan sagen, daß gegenüber der BG Schweigepflicht besteht, rate aber von ner Beratung beim Arbeitgeber ab, da dessen Interessen nicht zwingend die des Arbeitnehmers sind. Infos gibt`s besimmt über die Rechtsberatung beim DBfK oder notfalls über nen externen Anwalt.

    Warum externer Anwalt?

    Kann mein Arbeitgeber ja schön regeln....ich hab die Sache als "dumm gelaufen" abgehakt.... hab ja das Teenie nicht verklagt.
    Die war so voll - war eh nicht verantwortlich für das was sie tat.
    Hat auch die Herren in Grün angegriffen und ist dem RA an die Hose


    Ich hab halt das Pech das meine Wirbelsäule solche Raufereien nicht toleriert

    Rabiata



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  5. #15
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    06.04.2006
    Beiträge
    601
    Ich würd ne Anzeige machen. Klar ist deine Sache. Aber wie du schon gesagt hast, deine Wirbelsäule hat das ganze Theater eher schlecht vertragen. Schlimm genug, dass die zwei in dem Alter so voll waren. Aber dann noch sich si zu benehmen, find ich schon heftig.

    Ich drück dir auf jeden Fall die Daumen, dass du dich ganz schnell und dauerhaft davon erholst.
    Das Leben ist ein Geschenk, das man nur EINMAL überreicht bekommt.........und manchmal ist es eine Fahrt auf einem Wildwasserfluss mit unendlichen vielen Stromschnellen auf dem Weg.

    +++++Hanna Erika Schwarz 14.01.08-08.07.08+++++
    +++++Clara Wehrle 31.07.2009+++++



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