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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Registrierter Benutzer Avatar von RS-USER-Sargnagel
    Mitglied seit
    13.07.2005
    Beiträge
    83
    Original geschrieben von Schwester Rabiata
    Warum externer Anwalt?

    Kann mein Arbeitgeber ja schön regeln....ich hab die Sache als "dumm gelaufen" abgehakt.... hab ja das Teenie nicht verklagt.
    Die war so voll - war eh nicht verantwortlich für das was sie tat.
    Die Empfehlung Deines Arbeitgebers, bzw. des Datenschutzbeauftragten bieten Dir keine Rechtssicherheit.

    Deshalb empfehle ich die Beratung bei einer neutralen Stelle. Der Verweis auf einen externen Anwalt soll sozusagen der "Rettungsanker" sein, falls man Dir beim DBfK nicht weiterhilft.

    Verklagen bzw. anzeigen musst Du m.E. den "Täter" nicht, da sich Deine Schadensersatzansprüche (Akutbehandlung, Physiotherapie, evtl. Reha....) primär gegen die BG richten. Nur ein eventuelles Schmerzensgeld müsstest Du zivilrechtlich vom Verusacher einklagen.
    Schwäbisch ist wie latein - nur die Gebildeten sprechen es!





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  2. #17
    anrechenbar nach DIN 276 Avatar von RS-USER-DerMike
    Mitglied seit
    18.03.2003
    Beiträge
    1.688
    Ich denke, dass Problem liegt hier darin, dass die "Unfallverursacherin" gleich Patientin ist, was man allerdings strikt trennen sollte. Als Patientin gilt für die junge Dame sicherlich die Schweigepflicht, als "Verursacherin" gegenüber der BG sicher nicht (der evlt. dazugerufenen Polizei würde man ja auch die Personalien geben bzw. die würden sie sich holen), zudem die BG ja nicht das Krankheitsbild bzw. der Grund interessiert, warum die junge Dame randaliert hat. Würdest Du z.B. nicht in der NA im Krankenhaus sonder auf dem Bau arbeiten und würdest von einer alkoholisierten Person vom Gerüst gestossen werden würde ja auch keine Schweigepflicht bestehen.


    ...



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  3. #18
    Con
    Guest
    Original geschrieben von Sargnagel
    ... Infos gibt`s besimmt über die Rechtsberatung beim DBfK oder notfalls über nen externen Anwalt.
    ..
    Der DBfK vermittelt im Rahmen seiner "Rechtsberatung" an externe Anwälte.



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