Die Empfehlung Deines Arbeitgebers, bzw. des Datenschutzbeauftragten bieten Dir keine Rechtssicherheit.Original geschrieben von Schwester Rabiata
Warum externer Anwalt?
Kann mein Arbeitgeber ja schön regeln....ich hab die Sache als "dumm gelaufen" abgehakt.... hab ja das Teenie nicht verklagt.
Die war so voll - war eh nicht verantwortlich für das was sie tat.
Deshalb empfehle ich die Beratung bei einer neutralen Stelle. Der Verweis auf einen externen Anwalt soll sozusagen der "Rettungsanker" sein, falls man Dir beim DBfK nicht weiterhilft.
Verklagen bzw. anzeigen musst Du m.E. den "Täter" nicht, da sich Deine Schadensersatzansprüche (Akutbehandlung, Physiotherapie, evtl. Reha....) primär gegen die BG richten. Nur ein eventuelles Schmerzensgeld müsstest Du zivilrechtlich vom Verusacher einklagen.