Ich war gelindegesagt erstaunt, als ich eine Dienstanweisung des örtlichen DRK-Arbeitskreises Rettungsdienst zu lesen bekam, in der mitgeteilt wurde, dass ab September (Hauptamtliche) bzw. November (EAs) alle Beschäftigten des Rettungsdienstes, Krankentransports und Hausnotrufdienstes einen gültigen Sozialversicherungsausweis mit sich zu führen haben.
Eigentlich gilt die Mitführungspflicht doch nur für das Baugewerbe und angrenzende Branchen, oder?
Nicht, dass es jetzt ein Problem für mich darstellen würde - ein Foto eingeklebt und in die Dienstjacke gesteckt, aber es ist das erste mal, dass ich sowas höre.
Bis jetzt bin ich für einen privaten KTP-Anbieter (Studienfinanzierung ^^) und zwei DRK-KVs gefahren, hab sowas aber noch nie gehört.
Geht es mitlerweile soweit mit der Schwarzarbeit im Rettungsdienst, dass wir jetzt alle nachweisen müssen, ordnungsgemäß beschäftigt zu sein?
Wie sieht das beieuch aus - mitführen ja oder nein? Haben verschiedene HiORgs/Kommunen/Privatunternehmen unteschiedliche Positionen daszu? Gibt es eine neue gesetzliche Regelung oder Vorschriften der RV-Träger?
Mich interessiert es einfach.