Zitat Zitat von tus-bw Beitrag anzeigen
Wie wäre es mit § 70 (4) StVZO?

Wo siehst du also ein Problem? ;)
Du brauchst nur eine "hoheitliche Aufgabe" ...
Die hoheitliche Aufgabe ist nur leider abgearbeitet, wenn die Katastrophe vorbei ist. Bei der Heimfahrt müssen wir uns leider alle an die STVO halten.

Zitat Zitat von tus-bw Beitrag anzeigen
hmm ... da interessiert mich jetzt wirklich, welche Mengen das waren ...
und vor allem, warum die Ausnahmeregelungen (z.B.: Reservemengen für Geräte nach 1.1.3.1 b) waren noch bis zum Inkrafttreten der GGVSEB freigestellt) nicht konsequent bis zum Einsatzende genutzt wurden ...
(Machen wir am Besten PN / PM um den Thread nicht zu sprengen)
Es waren zwei Paletten a 14 Kanister Benzin. Damit waren wir über den zulässigen 333L.
Damit haben wir nicht nur unsere eigene Spritversorgung sichergestellt. Und Benzin lässt sich den Sheriffs leider nicht als "Reservemenge" für einen LKW verkaufen.


Back to topic: Ich hatte ein sehr entspanntes Silvester. Weit weg von knallenden Idioten und völlig unfallfrei. Könnte ich dieses Jahr gerne wieder haben.