teaser bild
Seite 1 von 7 12345 ... LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 5 von 34
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Krankenpflegel im Dienst Avatar von Guedeltubus
    Mitglied seit
    02.10.2003
    Beiträge
    304
    Hi,

    ich habe mich schon immer gefragt, was ich alles machen darf, wenn ich mal ausserhalb der Station zu nem Notfall komme.
    Darf ich Flexülen legen? Intubieren? usw....wenn ich prinzipiell darin geschult bin?

    Bitte versteht mich nicht falsch...ich will nur wissen ob ichs rein theoretisch darf...machen will ichs nie.......;)



    Stark für Ärzte - Stark für Euch. - Der Hartmannbund - [Klick hier!]
  2. #2
    Registrierter Benutzer Avatar von RS-USER-apoplex
    Mitglied seit
    26.01.2004
    Beiträge
    734
    Die Frage ist, was du innerhalb der station offiziell darfst.

    Üblicherweise können diverse Tätigkeiten an entsprechend qualifiziertes Personal deligiert werden, z.B. Punktion peripherer Venen und co - in dem Sinne ist es kein selbstständiges Arbeiten (im Gegensatz zur Notkompetenz des RA, wo er die Tätigkeit nach eigener Indikationsstellung und nicht nach Delegation durchführt).

    Gleiches gilt natürlich für Bereiche außerhalb der Station. Es ist durchaus in einigen Krankenhäusern üblich, dass Fachpersonal von A&I mal irgendwo auf Bitten des Arztes Blut abnimmt, ne Viggo legt oder ähnliches.

    Selbstständiges Arbeiten (also incl. eigener Indikationsstellung ...) ist prinzipiell über den "rechtfertigenden Notstand" möglich - quasi dem, worauf auch die Notkompetenz beruht. I.d.R. ist aber im Krankenhaus die Eintreffzeit eines Arztes deutlich schneller als im RD, so dass man nicht zu großartig viel Maßnahmen kommen wird. dieses beinhaltet auch die Formulierung "Lebenserhaltende Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes einleiten" in den üblichen Ausbildungsrichtlinien.
    Morgens Aponal, abends Leponex !



    Stark für Ärzte - Stark für Euch. - Der Hartmannbund - [Klick hier!]
  3. #3
    Chef du Cuisine Avatar von Hörbird
    Mitglied seit
    14.04.2004
    Beiträge
    3.744
    Soviel ich weiß, darf man das draußen, was man auch in der Klinik sicher (!) darf- und nicht nur das, man sollte dies seinen Möglichkeiten entsprechend auch einsetzen.

    Tut man dies nicht, sieht es dann vor Gericht doof für einen aus- glaubt man dem RettAss, Medizinstudent und gleichzeit EH-Ausbilder, der mir und meinen Kollegen dies in einer innerbetrieblichen Fortbildung geschildert hat.
    Genug Gespart!


    Pflege: Uns reichts!

    DLRG = Blaulicht-Club "Deutsche-Land-Ratten-Gegner";
    Sind stets dort zur Stelle, wo herkömmliche Rettungsdienste hoffnungslos untergehen würden.



    Stark für Ärzte - Stark für Euch. - Der Hartmannbund - [Klick hier!]
  4. #4
    König für einen Tag Avatar von Pr0st
    Mitglied seit
    11.12.2007
    Beiträge
    441
    Jo, wobei man da schon zwischen Dingen wie Braunülchen legen auf der einen und Intubieren auf der anderen Seite unterscheiden sollte. Klar hat man als Krankenpfleger auch eine Garantenpflicht, aber kein Gericht wird ihm ans Bein pissen, wenn er Dinge sein lässt, die laut Gesetz nun einmal rein ärztliche Tätigkeiten sind.



    Stark für Ärzte - Stark für Euch. - Der Hartmannbund - [Klick hier!]
  5. #5
    Registrierter Benutzer Avatar von Cr@sh
    Mitglied seit
    18.01.2004
    Beiträge
    53
    Man darf drausen alles was nötig ist dem Pat. das Leben zu retten sofern die Maßnahmen unbedinngt notwendig sind und nicht durch weniger invasiven Maßnahmen zu ersetzen sind.

    ABER: Solltest du draußen tatsächlich intubieren oder ne viggo legen zieh dich warm an den das wird den eintreffenden NA nicht gefallen.
    Fakt ist in Deutschland ist es recht selten das man überhaupt schnell invasive Maßnahmen machen muss weil ein NA recht schnell da ist.
    Und egal wie du verstößt in jedem Fall gegen das Gesetz und ein Staatsanwalt wird sich die Hände danach reiben.
    Den selbst für den RA gibt es KEINE rechtliche ABSICHERUNG also keine REGELKOMPETENZ! Die Notkompetenz hat keinerlei jursitische anerkennung.
    ____________________________
    Wenn einer zittert, weil er friert,
    wird er zunächst mal intubiert,
    damit er bloß nicht aspiriert,
    wenn man ihn dann defibrilliert.



    Stark für Ärzte - Stark für Euch. - Der Hartmannbund - [Klick hier!]
Seite 1 von 7 12345 ... LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook