danke!
danke!
Ich bin über 41 Jahre, aber ich habe die Kraft der 2 Zivis ;o))
Aber wie sieht es denn dann mit der Rechtslage aus?
Ich meine nehmen wir mal an man hätte den Trapo verweigert trotz ärtzlicher Anordnung!
Der hätte einem das Leben auch schwer machen können auch wenn man warscheinlich nichts zu Befürchten hätte weil die letzte Endscheidung immer noch bei uns liegt da wir dann ja auch beim Trapo für den Patienten für uns und unserem Kollegen verantwortlich sind oder irre ich mich da?
Don`t call it Schnitzel
Die Rechtslage ist eindeutig. Im Rahmen einer Zwangseinweisung wird der Aufenthaltsort des Patienten auch gegen seinen Willen festgelegt. Sei es jetzt die Intensivstation oder auch die Psychatrie.Original geschrieben von Bobkiel
Aber wie sieht es denn dann mit der Rechtslage aus?
Genauso sieht es mit Patienten aus, für die eine Betreuung vorliegt über Aufenthaltsort und Gesundheitsfürsorge.
Da kann der Patient noch so dagegen sein... ist dann egal.
.oO°Oo. The Secret Order of the ^v^ .oO°Oo.Für jedes komplexe Problem gibt es eine Lösung, die einfach, bestechend und falsch ist
(H.L. Mencken)
www.krankenhauskantine.de
Öhm da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt sorry! Ich meinte nicht den Disput RD/Pat sondern den Disput RD/Arzt! Also wenn sie den Trapo verweigert hätte obwohl der Arzt sagt ihr fahrt ohne Begleitung!Original geschrieben von emergency doc
Die Rechtslage ist eindeutig. Im Rahmen einer Zwangseinweisung wird der Aufenthaltsort des Patienten auch gegen seinen Willen festgelegt. Sei es jetzt die Intensivstation oder auch die Psychatrie.
Genauso sieht es mit Patienten aus, für die eine Betreuung vorliegt über Aufenthaltsort und Gesundheitsfürsorge.
Da kann der Patient noch so dagegen sein... ist dann egal.
Don`t call it Schnitzel
Hmmm... also AFAIK müssen die dann auch ohne Arzt fahren, weil der Arzt quasi weisungsbefugt ist. Nach Anfahrt kann sich aber natürlich der Zustand des Patienten so verändern, daß die Hinzuziehung eines Notarztes erforderlich wird.
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