teaser bild
Seite 2 von 8 ErsteErste 123456 ... LetzteLetzte
Ergebnis 6 bis 10 von 36
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    40 forever!!! Avatar von RS-USER-fruehgriller
    Registriert seit
    15.03.2003
    Beiträge
    3.652
    danke!
    Ich bin über 41 Jahre, aber ich habe die Kraft der 2 Zivis ;o))



  2. #7
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    29.04.2008
    Beiträge
    101
    Aber wie sieht es denn dann mit der Rechtslage aus?
    Ich meine nehmen wir mal an man hätte den Trapo verweigert trotz ärtzlicher Anordnung!
    Der hätte einem das Leben auch schwer machen können auch wenn man warscheinlich nichts zu Befürchten hätte weil die letzte Endscheidung immer noch bei uns liegt da wir dann ja auch beim Trapo für den Patienten für uns und unserem Kollegen verantwortlich sind oder irre ich mich da?
    Don`t call it Schnitzel



  3. #8
    Ehemann und Vater Avatar von RS-USER-emergency doc
    Registriert seit
    09.05.2007
    Beiträge
    2.316
    Original geschrieben von Bobkiel
    Aber wie sieht es denn dann mit der Rechtslage aus?
    Die Rechtslage ist eindeutig. Im Rahmen einer Zwangseinweisung wird der Aufenthaltsort des Patienten auch gegen seinen Willen festgelegt. Sei es jetzt die Intensivstation oder auch die Psychatrie.
    Genauso sieht es mit Patienten aus, für die eine Betreuung vorliegt über Aufenthaltsort und Gesundheitsfürsorge.
    Da kann der Patient noch so dagegen sein... ist dann egal.
    .oO°Oo. The Secret Order of the ^v^ .oO°Oo.
    Für jedes komplexe Problem gibt es eine Lösung, die einfach, bestechend und falsch ist
    (H.L. Mencken)
    www.krankenhauskantine.de



  4. #9
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    29.04.2008
    Beiträge
    101
    Original geschrieben von emergency doc
    Die Rechtslage ist eindeutig. Im Rahmen einer Zwangseinweisung wird der Aufenthaltsort des Patienten auch gegen seinen Willen festgelegt. Sei es jetzt die Intensivstation oder auch die Psychatrie.
    Genauso sieht es mit Patienten aus, für die eine Betreuung vorliegt über Aufenthaltsort und Gesundheitsfürsorge.
    Da kann der Patient noch so dagegen sein... ist dann egal.
    Öhm da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt sorry! Ich meinte nicht den Disput RD/Pat sondern den Disput RD/Arzt! Also wenn sie den Trapo verweigert hätte obwohl der Arzt sagt ihr fahrt ohne Begleitung!
    Don`t call it Schnitzel



  5. #10
    Ehemann und Vater Avatar von RS-USER-emergency doc
    Registriert seit
    09.05.2007
    Beiträge
    2.316
    Hmmm... also AFAIK müssen die dann auch ohne Arzt fahren, weil der Arzt quasi weisungsbefugt ist. Nach Anfahrt kann sich aber natürlich der Zustand des Patienten so verändern, daß die Hinzuziehung eines Notarztes erforderlich wird.
    .oO°Oo. The Secret Order of the ^v^ .oO°Oo.
    Für jedes komplexe Problem gibt es eine Lösung, die einfach, bestechend und falsch ist
    (H.L. Mencken)
    www.krankenhauskantine.de



Seite 2 von 8 ErsteErste 123456 ... LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook