Ich habe das mal lange recherchiert und auch mit echten Experten besprochen. Abrechenbar ist:
- Ziffer 100 (steigerbar bis 3,5 f. Satz in absoluten Ausnahmefällen)
- Wegegeld nach §8 GOÄ
- Auslagen §10 in Höhe der realen Kosten für einen L-Schein
Mehr geht definitiv nicht und ist Abrechnungsbetrug! Auch WE-Zuschläge sind nicht legal!