teaser bild
Ergebnis 1 bis 4 von 4
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    06.12.2007
    Beiträge
    103

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Liebe Gemeinde,

    bisher haben wir bei einer Leichenschau mit T-Scheinausfertigung die Zif. 100 GOÄ abgerechnet. Jetzt wird mir erzählt, dass zusätzlich die Zif 50 (Untersuchung) möglich ist. Wie handhabt ihr das?

    Gruß Hypnodoc



    Stark für Ärzte - Stark für Euch. - Der Hartmannbund - [Klick hier!]
  2. #2
    Rollentauscher Avatar von RS-USER-DoktorW
    Mitglied seit
    09.03.2003
    Beiträge
    4.417
    Ich habe das mal lange recherchiert und auch mit echten Experten besprochen. Abrechenbar ist:

    - Ziffer 100 (steigerbar bis 3,5 f. Satz in absoluten Ausnahmefällen)
    - Wegegeld nach §8 GOÄ
    - Auslagen §10 in Höhe der realen Kosten für einen L-Schein

    Mehr geht definitiv nicht und ist Abrechnungsbetrug! Auch WE-Zuschläge sind nicht legal!
    Diabetes ist kein Zuckerschlecken!!



    Stark für Ärzte - Stark für Euch. - Der Hartmannbund - [Klick hier!]
  3. #3
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    06.12.2007
    Beiträge
    103
    Ich habe ein Statement der BÄK gefunden. Deckt sich mit deiner Aussage.
    Danke
    Hypnodoc
    PS: Niedergelassene können die 50 wohl abrechnen, wenn der Tote noch keine sicheren Todeszeichen hat uns sie einen 2.Besuch durchführen müssen.



    Stark für Ärzte - Stark für Euch. - Der Hartmannbund - [Klick hier!]
  4. #4
    Ehemann und Vater Avatar von RS-USER-emergency doc
    Mitglied seit
    09.05.2007
    Beiträge
    2.316

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Zitat Zitat von Hypnodoc Beitrag anzeigen
    Ich habe ein Statement der BÄK gefunden. Deckt sich mit deiner Aussage.
    Danke
    Hypnodoc
    PS: Niedergelassene können die 50 wohl abrechnen, wenn der Tote noch keine sicheren Todeszeichen hat uns sie einen 2.Besuch durchführen müssen.
    Wir können ja deswegen nur die Leichenschau abrechnen, weil vorher die Kasse bezahlt, und die ärztliche Leistung am Lebenden mit der NEF-/NAW-Gebühr abgegolten ist.
    .oO°Oo. The Secret Order of the ^v^ .oO°Oo.
    Für jedes komplexe Problem gibt es eine Lösung, die einfach, bestechend und falsch ist
    (H.L. Mencken)
    www.krankenhauskantine.de



    Stark für Ärzte - Stark für Euch. - Der Hartmannbund - [Klick hier!]

MEDI-LEARN bei Facebook