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  1. #316
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    Zur Information die Lage an der Uniklinik Hamburg; ich hoffe, ihr steinigt mich nicht:

    - Bezahlung ungelernter studentischer Aushilfen in der Pflege 15,xx €/h, nach zwei Jahren Beschäftigungsdauer 16,60 €/h, nach sechs Jahren Beschäftigungsdauer nochmal etwas mehr. Zuschläge nachts 15 %, sonntags 25 %, feiertags 100 %.
    - Gelernte Aushilfen hatten bis Mai afaik bei Einstellung 19,xx €/h (+ selbes Zuschlagsmodell), danach gab's eine kleine Erhöhung, ob damit jetzt die 20 vor dem Koma steht weiß ich derzeit nicht, ebenso wenig, wie die Entwicklungsstufen nach zwei bzw. sechs Jahren genau aussehen.

    Sicherlich spielen in der Bezahlung regionale Unterschiede eine große Rolle. Ich habe mich mal mit Berlinern unterhalten, die - interessant - ungläubig gestaunt haben ob unserer guten Bezahlung hier. Dabei ist Berlin ja auch kein "kleines Dorf im Osten mit niedrigen Lebenshaltungskosten". Sicherlich kriegen wir hier ein wirklich gutes Gehalt, aber für viel weniger will ich auch echt nicht arbeiten müssen. Manche der oben geposteten Angebote finde ich, vor allem für Ausgelernte mit Berufserfahrung, sehr nah an der Grenze zur Frechheit, besonders im Verhältnis zu 8,50 €/h Mindestlohn[arroganz], die es ja schon für Müllaufsammeln im Park oder Schranke-auf-Knopf-Drücken als Parkplatzwächter gibt[/arroganz].

    Eine Anmerkung erlaube ich mir noch: Natürlich zählt für jeden Einzelnen am Ende das persönliche Nettogehalt, eine Diskussion über Löhne jedoch bleibt meiner Meinung nach deutlich übersichtlicher, wenn Bruttogehälter verglichen werden.



  2. #317
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    Ist das brutto-brutto also ohne jegliche Sozialleistungen oder normales Angestellten-Brutto?
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  3. #318
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    Weiß nicht genau, was du mit "brutto-brutto" meinst (Selbstständigkeit? Gesamte Lohnkosten für den Arbeitgeber?). Es handelt sich bei den o.g. Zahlen um "normales, sozialversicherungs- und steuerpflichtiges Brutto". Allerdings werden bei Minijobbern ja im Regelfall keine SV-Beiträge vom Arbeitnehmer fällig. Bei "Werkstudenten" entsprechend nur der AN-Anteil zur RV (+Steuern). KV läuft ja studentisch separat.



  4. #319
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    Brutto-brutto nenn ich das, was man als Selbständiger z.B. als Honorarkraft bekommt. Also nur den Stundenlohn und keine Sozialleistungen des Arbeitgebers.
    Normales Brutto ist das, was man halt als Angestellter bekommt -dazu kommen dann z.B. Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung, berufsgenossenschaftliche Absicherung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlter Urlaub etc.

    20€ brutto als Selbständiger sind eher wenig, für einen Angestellten dagegen nicht.
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  5. #320
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    Dann hat meine Antwort ja gepasst. Ich spreche vom Angestellten-Brutto.



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