Deswegen machen wir ja ne gründlichen Leichenschau und füllen ein Scheinchen aus. Und ja, man macht dort ggf. sein Kreuzchen bei "va. unnatürlichen Tod" und ja, man informiert ggf. die Ermittlungsbehörden - im Zweifelsfall kommen die nach dem Kreuzchen aber auch von alleine.Zitat von bpallmann
Hat primär mit der Schweigepflicht aber NIX zu tun...
Bei V.a. Eigenverletzung, Mobbing/Stalking eigenmächtig die Polizei benachrichtigen?!
Du bist von allen guten Geistern verlassen, mein Freund.
Gleiche Stichworte: Arzt-Patienten-Verhältnis, Vertrauen, Schweigepflicht.
Hat mit der hier geschilderten Situation nix zu tun - ganz andere Sachlage.Zitat von [email protected]
Ermittlungsbehörden werden nur tätig, wenn Anzeige durch den Geschädigten erstattet wurde. Passiert bei familiärer Gewalt selten (ist ein anderes Problem). Bei Kindern und Schutzbefohlenen ist das etwas anders, hier kommt dann die Güterabwegung zum Tragen (höhere Rechtsgüter zu Lasten der Schweigepflicht).
IMO wäre das Privat-/ Zivilrecht und ne ganz andere Schiene als "Gewaltdelikte" etc.Auch KVersicherungs-Recht greift hier, weil die KK ja gegen den Gewaltanwender automatisch Forderungen hat, wenn er es denn war.
Quasi nachgeschaltet...
Und selbst wenn es so wäre: Stünde in der Pat.-Akte, dass es eine Aussage der betroffenen Patientin ist. Und damit keine Tatsache. Ferner geht die Akte keinen etwas an, solange ich nicht von meiner Schweigepflicht befreit wurde. Auch keine Versicherung, denn Arztnotizen/Anmerkungen die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Behandlung stehen, dürfen -wenn überhaupt eine Einsicht gewährt wird- geschwärzt werden... Da gibt es hinlänglich Urteile zu.Es koennte ja z.B. sein, dass sich dann herausstellt (durch polizeiliche Ermittlungen), dass Ihre Patientin sich die Verletzungen selbst beibrachte, Ihren angebl. "brutalen" Partner bei Ihnen belastet, ohne dass dieser davon weiss. Dann ist er bei Ihnen aktenmaessig ein Frauenschlaeger.
Genau WEIL wir - wenn du die Diskussion hier aufmerksam gelesen hast - nicht mal eben "einfach so" Ermittlungsbehörden Tür und Tor öffnen und Wert auf die Einhaltung von Gesetzen und auf die Schweigepflicht etc. legen, schützen und wahren wir das immens wichtige Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient...!
Gruß LOGO
PS: "Awards" jeder Art, nehme ich immer gerne an