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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    Los! Tanz deinen Namen! Avatar von Leelaacoo
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    Wo bin ich? Hier? Wo ist das? Und wieviele?
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    Zitat Zitat von Evil Beitrag anzeigen
    Das ist meines Wissens nicht korrekt. Die Schweigepflicht untersagt eine Weitergabe von Informationen an die Polizei, solang keine gerichtliche oder staatsanwaltliche Verfügung vorliegt. Ein Vorgehen VON SICH AUS ist demnach nicht legitim.
    ...oder wenn der Pat. den Arzt von der Schweigepflicht entbindet...
    Die Schweigepflicht ist ein sehr hohes Rechtsgut und der Arzt DARF abwägen, ob ein höheres Rechtsgut in Gefahr ist und die Schweigepflicht brechen (z.B. Kindesmisshandlung, Vereitelung schwerer Straftaten wie Anschläge u.ä.)...es ist z.B. eine ganz schwierige Frage bei HIV-Infektion des Pat. und Aufklärung des Partners...da ist man sowohl im einen als auch im anderen Fall auf ganz dünnem Eis.
    Aber wenn die Polizei wissen will, mit was sich ein Pat. illegal intoxikiert hat (was bei uns häufiger vorkommt) und ich ihn behandle dann können die das gerne wissen wollen, erfahren werden sie es von mir nicht, außer der Pat. stimmt zu oder es gibt einen Gerichtsbeschluss...basta. Ich werde auch am telefon icht sagen, dass der Pat. ÜBERHAUPT bei mir ist...

    LG Lee (habe versucht, die Website dieses Medienpreises zu begreifen, aber habe jetzt nicht in dem Chaos zurechtgefunden...sehr seltsame Geschichte...)



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  2. #22
    Von hier an blind Avatar von Logo
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    Zitat Zitat von bpallmann
    Denn Sie sind sowohl und ganz besonders als Arzt wie auch als ganz "normaler" Staatsbuerger bis hin zu aerztlichem Personal, Sekretariaten, ja dem vielzitierten "Putzpersonel" verpflichtet, beim geringsten Verdacht auf "unnatuerlichen Tod", bei Spuren von Gewaltanwendung, bei Eigenverletzungen und auch bei mobbing/stalking-Situationen etc. VON SICH AUS! die Polizeibehoerden zu informieren!
    Deswegen machen wir ja ne gründlichen Leichenschau und füllen ein Scheinchen aus. Und ja, man macht dort ggf. sein Kreuzchen bei "va. unnatürlichen Tod" und ja, man informiert ggf. die Ermittlungsbehörden - im Zweifelsfall kommen die nach dem Kreuzchen aber auch von alleine.
    Hat primär mit der Schweigepflicht aber NIX zu tun...

    Bei V.a. Eigenverletzung, Mobbing/Stalking eigenmächtig die Polizei benachrichtigen?!
    Du bist von allen guten Geistern verlassen, mein Freund.
    Gleiche Stichworte: Arzt-Patienten-Verhältnis, Vertrauen, Schweigepflicht.

    Zitat Zitat von [email protected] Beitrag anzeigen
    Wenn eine ihrer Patientinnen also etwa durch "haeusliche Gewalt" geschaedigt wurde und Ihnen das angibt, so ist das keine "Privatsache" dieser Patientin mehr, sondern ein Verbrechen (ggf. schwere Koerperverletzung). Soche Verbrechen koennen und muessen sogar evtl gegen den Willen der Geschaedigten von Gesetzes wegen verfolgt und aufgeklaert werden.
    Hat mit der hier geschilderten Situation nix zu tun - ganz andere Sachlage.
    Ermittlungsbehörden werden nur tätig, wenn Anzeige durch den Geschädigten erstattet wurde. Passiert bei familiärer Gewalt selten (ist ein anderes Problem). Bei Kindern und Schutzbefohlenen ist das etwas anders, hier kommt dann die Güterabwegung zum Tragen (höhere Rechtsgüter zu Lasten der Schweigepflicht).

    Auch KVersicherungs-Recht greift hier, weil die KK ja gegen den Gewaltanwender automatisch Forderungen hat, wenn er es denn war.
    IMO wäre das Privat-/ Zivilrecht und ne ganz andere Schiene als "Gewaltdelikte" etc.
    Quasi nachgeschaltet...
    Es koennte ja z.B. sein, dass sich dann herausstellt (durch polizeiliche Ermittlungen), dass Ihre Patientin sich die Verletzungen selbst beibrachte, Ihren angebl. "brutalen" Partner bei Ihnen belastet, ohne dass dieser davon weiss. Dann ist er bei Ihnen aktenmaessig ein Frauenschlaeger.
    Und selbst wenn es so wäre: Stünde in der Pat.-Akte, dass es eine Aussage der betroffenen Patientin ist. Und damit keine Tatsache. Ferner geht die Akte keinen etwas an, solange ich nicht von meiner Schweigepflicht befreit wurde. Auch keine Versicherung, denn Arztnotizen/Anmerkungen die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Behandlung stehen, dürfen -wenn überhaupt eine Einsicht gewährt wird- geschwärzt werden... Da gibt es hinlänglich Urteile zu.

    Genau WEIL wir - wenn du die Diskussion hier aufmerksam gelesen hast - nicht mal eben "einfach so" Ermittlungsbehörden Tür und Tor öffnen und Wert auf die Einhaltung von Gesetzen und auf die Schweigepflicht etc. legen, schützen und wahren wir das immens wichtige Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient...!

    Gruß LOGO

    PS: "Awards" jeder Art, nehme ich immer gerne an
    Geändert von Logo (19.01.2012 um 13:35 Uhr)
    Pure Vernunft darf niemals siegen!



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  3. #23
    Diamanten Mitglied Avatar von Skalpella
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    Hochinteressant Ich hatte letztens auch ein Gespräch mit den Vertretern der örtlichen Ermittlungsbehörde. Dummerweise am Wochenende, also Verweis auf das Sekretariat fiel schon mal flach. Im Tagesgeschäft hätte ich mit meinem Chef Rücksprache gehalten, was mir hier aber nicht nötig schien.
    Folgender Fall: Multimorbide Patientin mit offen perf. Sigmadivertikulitis muss operiert werden. War zuvor schon hochseptisch. Die Erkrankung hätte ohne OP mit Sicherheit zum schnellen Tode geführt. In Rücksprache mit den sehr verständigen Angehörigen erfolgte die OP. Patientin erholt sich zunächst, verstirbt aber im postoperativen Verlauf doch an ihren multiplen Erkrankungen. Kollegin von mir hat daraufhin "ungeklärt" angekreuzt, weil sie gelernt hat, dass man, wenn eine Operation stattgefunden hat, nie einen natürlichen Tod bescheinigen dürfe. Bei uns "auf dem Land" ist die Polizei wohl nicht gewohnt, bei derartigen Todesfällen gerufen zu werden. Sie haben die Kollegin am Telefon unverschämter weise sogar gefragt, ob "ein Messer" in der Patientin stecke.

    Ich hatte also zwei relativ angepisste Polizisten da, die wegen der ihrer Meinung nach unnötigem Fall verständigt worden waren. Sie wollten mich nun, quasi als "Lehrstunde" durch lange Befragung und gemeinsame Leichenschau von der Arbeit abhalten. Letztlich auch aus dem Grund, damit in Zukunft derartige Fälle nicht mehr als "ungeklärt" deklariert werden. Ich habe ehrlicherweise ganz kurz Auskunft gegeben über den Verlauf. Also schwerstkranke Patientin verstirbt an der Folge der Erkrankung
    und mich einer eingehenderen Befragung mit Hinweis auf meine dringenden Tätigkeiten an den Lebenden verabschiedet. Akten wollten die gar nicht haben. Ich denke aber, die Schwestern hätten diese in Kopie herausgegeben. . .

    Die Rechtslage ist mir hier ehrlicherweise völlig unklar. Und ich habe in Rechtsmedizin echt aufgepasst!
    Persönlich hätte ich wohl sogar einen natürlichen Tod bescheinigt, weil ich die Patientin präoperativ moribund mit beginnendem Kreislaufversagen gesehen habe.

    Aber: Wie vorgehen bei den nächsten Geschichten dieser Art?
    "Well, I sort of don’t trust anybody who doesn’t like Led Zeppelin."— Jack White.



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  4. #24
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    Aber: Wie vorgehen bei den nächsten Geschichten dieser Art?
    Garnicht. Bei Polizei auf Schweigepflicht sehr freundlich und standfest berufen, wenn die dann blöd kommen oder gar drohen: Hintergrund anrufen, soll hereinkommen ! Auch zusehen, daß man mit denen (Polizei) nicht alleine ist.
    Wenn die nicht lockerlassen, muß man eben sofort zu einem Pat., der einen dringend braucht. Das war`s dann.

    Auf Rechtsmedizin verweisen (fehlende eigene Kompetenz, "kenne den Fall absolut nicht !") bzw. auf schriftlichen Durchsuchungs/Beschlagnahmebefehl, wenn sie absolut dämlich werden.

    "Gemeinsame Leichenschau" ist nicht. DAS ist Aufgabe der Rechtsmedizin bzw. Staatsanwaltschaft.

    Immer geht auch: Habe jetzt keine Zeit, die sollen sich am Montag wieder melden, aber aufgrund der Schweigepflicht wird man nichts sagen dürfen.......



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  5. #25
    Back on Stage Avatar von Rico
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    Zitat Zitat von Skalpella Beitrag anzeigen
    Folgender Fall: Multimorbide Patientin mit offen perf. Sigmadivertikulitis muss operiert werden. War zuvor schon hochseptisch. Die Erkrankung hätte ohne OP mit Sicherheit zum schnellen Tode geführt. In Rücksprache mit den sehr verständigen Angehörigen erfolgte die OP. Patientin erholt sich zunächst, verstirbt aber im postoperativen Verlauf doch an ihren multiplen Erkrankungen. Kollegin von mir hat daraufhin "ungeklärt" angekreuzt, weil sie gelernt hat, dass man, wenn eine Operation stattgefunden hat, nie einen natürlichen Tod bescheinigen dürfe.
    Wobei das sicherlich auch nicht ganz gerechtfertigt war, denn alleine die Tatsache, dass eine Operation stattgefunden hat rechtfertigt nicht den "nicht natürlichen Tod" - insbesondere die Notoperation bei ansonsten moribundem Patienten (bei einem Tod nach Nasen-OP sieht das natürlich auch anders aus). Analog ist ja wenn z.B. ein Patient mit ST-Hebungsinfarkt im kardiogenen Schock noch in den Katheter geht und da auf dem Tisch bleibt, dann sagt ja auch keiner, dass den der Kardiologe umgebracht hat. Das war schlicht der natürliche Krankheitsverlauf, den man trotz maximaler Therapie nicht hat abwenden können - und entsprechend ist das dann auch ein natürlicher Tod.
    Definition of clinical experience:
    Making the same mistake with increasing confidence over an impressive number of years.



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