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Zitat von
Evil
Das ist Unsinn. Keine Weiterbildungsstätte kann dazu verpflichtet werden, alle erforderlichen Kurse der WBO während der Arbeitszeit anzubieten. Außerdem obliegt es auch nicht dem Arbeitgeber, dafür zu sorgen, daß Du im Rahmen Deiner Weiterbildung alle erforderlichen Kurse besuchst.
Das nennt man Eigenverantwortung des Weiterbildungsassistenten.
Die Eigenverantwortung geht insoweit das man als AiW die Teilnahme an Kursen organisiert und diese belegt, man kann nicht erwarten das der AG das organisiert. Die Weiterbildungsstätte muss natürlich nicht selbst die Kurse während der AZ anbieten aber falls man sie außerhalb dieser Zeit belegt gilt dies als AZ. Die Kurse macht man ja im Interesse des AG und erst sekundär aus persönlichem Antrieb.