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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    ZB die Psychotherapie-Weiterbildung, die man für die Psych-Fachärzte braucht, läuft zu großen Teilen an Wochenenden (ganztags, Selbsterfahrung, Balint, Supervisionsgruppe), da kommen viele Wochenenden zusammen, an denen man ganztags Fortbildung hat, die nicht durch FZA ausgeglichen werden, daher also zusätzlich sind. Kann man natürlich alles lassen, dann wird es aber nichts mit dem FA...



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  2. #7
    Ldr DptoObviousResearch
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    Das ist nicht vergleichbar, da es dafür keine Weisung des Arbeitgebers gibt daran teilzunehmen.
    Hier besteht gerade eine Weisung an den Arbeitnehmer. Die Weisung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer konkretisiert dessen Arbeitsverpflichtung ohne die Vergütungsvereinbarung zu berühren oder anders gesagt: Wenn der Arbeitgeber über die Zeit des Arbeitnehmers verfügen will, dann muss er dafür Geld auf den Tisch legen.
    Vorsicht: Weigern geht nur mit einstweiliger Verfügung des Arbeitsgerichts.
    Ist das eine kurzfristige Dienstplanänderung oder schon länger festgelegt? Bei Ersterem ist es mitbestimmungspflichtig(es sei denn du arbeitest bei der Kirche), wenn der Betriebsrat nicht beteiligt wurde ließe sich darüber was erreichen. Außerdem müsste man mal gucken, ob die Veranstaltung nicht das Verbot der Sonntagsarbeit berührt.
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



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  3. #8
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    Zitat Zitat von Medi85 Beitrag anzeigen
    ZB die Psychotherapie-Weiterbildung, die man für die Psych-Fachärzte braucht, läuft zu großen Teilen an Wochenenden (ganztags, Selbsterfahrung, Balint, Supervisionsgruppe), da kommen viele Wochenenden zusammen, an denen man ganztags Fortbildung hat, die nicht durch FZA ausgeglichen werden, daher also zusätzlich sind. Kann man natürlich alles lassen, dann wird es aber nichts mit dem FA...
    Wenn es teil der FA Ausbildung ist müsste es doch auf Weisung des AG sein, dieser hat die Weiterbildungsbefugnis, kann er die Anforderungen nicht erfüllen müsste er eigentlich in Schwierigkeiten kommen d.h. wenn Mitarbeiter verpflichtet werden in Ihrer Freizeit Dinge nachzuholen o.ä..

    Außerdem wird bei dir nicht ausgeglichen weil es so rechtens ist oder sich aus Gewohnheit niemand kümmert bzw. das besser und bequemer ist für den AG. Hast du Freizeitausgleich beantragt und er wurde abgewiesen?



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  4. #9
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    Zitat Zitat von arbeiter79 Beitrag anzeigen
    Wenn es teil der FA Ausbildung ist müsste es doch auf Weisung des AG sein, dieser hat die Weiterbildungsbefugnis, kann er die Anforderungen nicht erfüllen müsste er eigentlich in Schwierigkeiten kommen d.h. wenn Mitarbeiter verpflichtet werden in Ihrer Freizeit Dinge nachzuholen o.ä..
    Das ist Unsinn. Keine Weiterbildungsstätte kann dazu verpflichtet werden, alle erforderlichen Kurse der WBO während der Arbeitszeit anzubieten. Außerdem obliegt es auch nicht dem Arbeitgeber, dafür zu sorgen, daß Du im Rahmen Deiner Weiterbildung alle erforderlichen Kurse besuchst.
    Das nennt man Eigenverantwortung des Weiterbildungsassistenten.
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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  5. #10
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    Zitat Zitat von Evil Beitrag anzeigen
    Das ist Unsinn. Keine Weiterbildungsstätte kann dazu verpflichtet werden, alle erforderlichen Kurse der WBO während der Arbeitszeit anzubieten. Außerdem obliegt es auch nicht dem Arbeitgeber, dafür zu sorgen, daß Du im Rahmen Deiner Weiterbildung alle erforderlichen Kurse besuchst.
    Das nennt man Eigenverantwortung des Weiterbildungsassistenten.
    Die Eigenverantwortung geht insoweit das man als AiW die Teilnahme an Kursen organisiert und diese belegt, man kann nicht erwarten das der AG das organisiert. Die Weiterbildungsstätte muss natürlich nicht selbst die Kurse während der AZ anbieten aber falls man sie außerhalb dieser Zeit belegt gilt dies als AZ. Die Kurse macht man ja im Interesse des AG und erst sekundär aus persönlichem Antrieb.



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