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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Diamanten Mitglied
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    Schön für Norwegen. Wenn ich dort hin wollen würde, würde es mich vielleicht auch interessieren. Aber danke für den Kommentar.



  2. #17
    Registrierter Benutzer
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    445
    Zitat Zitat von Evil Beitrag anzeigen
    Für die Konzerne besteht keine Notwendigkeit, die Fachärzte selber auszubilden, mit frischgebackenen Fachärzten kann man eh keine Oberarztstelle besetzen. Besser (und billiger) als ein frischgebackener Facharzt (mit Facharzt-Gehalt) ist ein erfahrener Altassistent, zumindest aus Sicht der tonangebenden Verwaltungen. Für Oberarztstellen wirbt man besser Externe ab.

    Wir reden hier nicht von einer wünschenswerten Utopie, in der sich fürsorgliche Arbeitgeber ihren Arzt-Nachwuchs heranziehen. Die Realität ist leider nicht ganz so rosarot.
    Angebot und Nachfrage, in Zeiten der Arztschwämme realisierbar, heute nicht, zeig mir mal die Altassistenten die das mitmachen.
    Aber am Ende soll jeder selber entscheiden ob er die Freizeit bekommen möchte die einem zusteht oder man den AG davon kommen lässt, reguläre Überstunden muss man ja auch nicht aufschreiben wenn man es nicht möchte.



  3. #18
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Westfalenpott
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    15.950
    Na dann mal Hand aufs Herz: wirst Du Deine Weiterbildung verlängern und so lange nach einem AG suchen, der Dir diese Weiterbildungsmöglichkeiten bietet?

    Oder habe ich schon den ersten Assistenten gefunden, der das mitmacht?
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



  4. #19
    Registrierter Benutzer
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    Wir sind zB verpflichtet per Vertrag, innerhalb von 2,5 oder 3 Jahren den NEF-Schein zu machen. De Kurs wird mit 500€ bezuschusst und die komplette Kursdauer ist Fortbildungsfrei außerhalb der normalen drei Tage. Hotel und Mehrkosten des Kurses sind Privatvergnügen, finde ich aber ok.



  5. #20
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
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    31.01.2006
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    2.798
    La-la-la-lasst euch nicht verarschen...

    Wenn der Arbeitgeber zu einer bestimmten Fortbildung verpflichtet, hat er auch die Kosten zu übernehmen, und das nicht nur anteilig einen Bruchteil.



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