Der ZVK-Anteil wird versteuert, das kann so eigentlich nicht sein.
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Ok, ich nehme den Beitrag zurück da ich das dann wohl falsch verstanden habe.
Aber die Frage bzgl. der Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge bleibt: Wieso werden die erst zum Brutto hinzuaddiert und dann am Ende des Gehaltszettels wieder (zusammen mit dem Arbeitnehmeanteil der Beiträge) abgezogen?!?
Ist das bei den anderen hier genauso?
Geändert von Rob J Cole (31.01.2012 um 21:09 Uhr)
Der ZVK-Anteil wird versteuert, das kann so eigentlich nicht sein.
Der ZV-Beitrag ist rückwirkend ab 1.1.2010 steuerfrei!
Zum Brutto gehört allerdings der RV-Zuschlag des Arbeitgebers,
am Ende des Zettels geht dann eben der gesamte RV-Beitrag ab,
der sich aus Arbeitgeber- und nehmerbeitrag zusammensetzt.
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