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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #36
    pIMPP my studies
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    Die Anzahl der Plätze ist fix, ich glaube etwa 300 sind es. "danach" heißt nach Ausschöpfung aller anderen Kriterien einschließlich Dienst. Dienst haben übrigens recht wenige, das kann durchaus den entscheidenden Unterschied machen.

    Die Zeit bis zum 10.8. verlief bei mir so: Zuerst keine Ahnung wie ich es aushalten sollte, dann ziemliches Desinteresse und ganz zum Schluss große Anspannung

    Lest beim Verfassen der Begründung immer wieder die Kriterien durch und verwendet auch die Stichworte... Man kann seiner Begründung übrigens auch hinterhertelefonieren und nochmal nachliefern innerhalb der Frist zum Einreichen von Dokumenten(15.6.?). Daher ist es ratsam, die Begründung zeitig hinzuschicken, um heraus zu finden, ob noch etwas fehlt.

    Viel Erfolg!



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  2. #37
    Diamanten Mitglied
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    naja, 263 waren es im WS11/12 und im WS10/11 waren es 259 Plätze.



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  3. #38
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    hey. ich habe das gefühl, dass das eigentliche begründungsschreiben gar nicht so wichtig ist. es ist aus meiner sicht und nachdem ich mit den leuten da telefoniert habe einfach wichtig, was man gemacht hat und ob man das auch tatsächlich amtlich beglaubigt nachweisen kann. (also Studienleistungen, Praktika, Arbeitserfahrung etc.) natürlich muss man dann da reinschreiben, dass man das berufsziel "xy" hat...aber entscheidend ist doch, ob der Werdegang auf diesen Beruf auch wirklich ausgerichtet ist.
    sehe ich das so richtig?



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  4. #39
    Diamanten Mitglied
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    Klar. Alles was du behauptest musst du natürlich auch begründen und belegen können. Du kannst schlecht (glaubwürdig) schreiben, dass du in deinem Leben nie was anderes wie Medizin machen wolltest, wenn du dein ganzes bisheriges Leben einem Krankenhaus oder einem medizinischen Thema nie näher wie 1km gekommen bist. Wenigstens ansatzweise sollte man sein Leben schon darauf hin ausgerichtet haben.



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  5. #40
    Procrastination Queen
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    Mal eine kurze Detailfrage zur Begründung:
    Die HSS möchte ja sämtliche Kopien beglaubigt haben. Meint ihr, das gilt auch für Kopien von Zeitungsartikeln? In meinem Fall geht es um journalistische Arbeitsproben. Was denkt ihr - beglaubigen lassen, oder nicht?

    lg
    - dahema



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