Ich habs gerade noch mal geguckt, von der Pressemitteilung
http://www.bundesrat.de/cln_152/nn_6...tml?__nnn=true
wird ja auf eine Drucksache 238/12 verlinkt.
Ich finds alles ziemlich verklausuliert, ist ja nicht anders zu erwarten, ist schließlich ein Gesetz. Aber wenn man sich in der Drucksache 238/12 den zweiten Punkt auf Seite 18 anschaut...
Und jetzt § 7, Absatz 2 der ÄApprO.b) § 7 Absatz 2 Nummer 3 wird wie folgt gefasst:
"3. für die Dauer eines Monats in einer Einrichtung der hausärztlichen Versorgung." '
(2) Die Famulatur wird abgeleistet
1. für die Dauer eines Monats in einer Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung, die ärztlich geleitet wird, oder einer geeigneten ärztlichen Praxis,
2. für die Dauer von zwei Monaten in einem Krankenhaus und
3. für die Dauer eines Monats wahlweise in einer der in Nummer 1 oder Nummer 2 genannten Einrichtungen.
Aber gut, warten wir's ab. Irgendwann nächste Woche müsste das Plenarprotokoll veröffentlicht werden, und dann wissen wir auch definitiv, was da eigentlich beschlossen worden ist.
Und das Gesundheitsministerium müsste wohl auch noch mal die Änderungen abnicken, ansonsten ginge es erneut in den Bundesrat zurück und würde noch mal dauern.