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ich weiß. aber man muss ja nicht sofort mit einem anwalt kommen, wenn man es erstmal alleine rügen kann. und wenn dann darauf nicht reagiert wird, kann man sich rechtsbeistand holen. in der vergangenehit wurden die fragen ja auch schon vor den bescheiden rausgeholt oder?
aber die einsprüche werden ja auch darauf basieren, dass man fragen für falsch/nicht beantwortbar etc. hält. was anderes hätte wohl keine aussicht auf erfolg.