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Fragen rügen und Einspruch gegen den Bescheid einlegen sind zwei völlig unterschiedliche Vorgänge in denen unterschiedliche Institutionen involviert sind.
Frage rügen: "Liebes IMPP, diese Frage ist doof, nehmt sie raus bevor ihr die Ergebnisse berechnet!"
Einspruch gegen den Bescheid erheben: "Liebes LPA, ich bin mit meinem Prüfungsergebnis nicht einverstanden."
Die Unterscheidung ist extrem wichtig. Eine Frage beim IMPP gerügt zu haben bedeutet nämlich nicht, dass ich auch Einspruch gegen den Bescheid eingelegt habe. Während meine Rüge in Ablage P landet, muss sich jemand mit dem Einspruch beschäftigen, weil der Einspruch mir gewisse Rechtsansprüche verschafft. Das Fragen rügen ist mehr oder weniger Rumnörgeln und verschafft mir keine Rechtsansprüche.