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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #36
    Krüppelkatze
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    Zitat Zitat von panos520 Beitrag anzeigen
    Ja aber inwiefern ist der Löffler-Petrides eins der ''Standardwerke'' für uns Medizinstudenten? Ich weiß nicht, also wenn das nicht eindeutig in der Dualen Reihe Anatomie (eventuell auch Biochemie), oder im Welsch steht, dann vllt lohnt es sich trotzdem die Frage als ''unbeantwortbar'' anzufechten. Wie gesagt, vielleicht
    Wird jedes Semester wieder versucht, und nein.
    I explained that the difference in being sick and being healthy is having to make choices or to consciously think about things when the rest of the world doesn’t have to. The healthy have the luxury of a life without choices, a gift most people take for granted.



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  2. #37
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    gibt es eine liste mit standardwerken? diese definition müsste auch mal geklärt werden
    haben anwälte das schon versucht, keenacat? oder woher weißt du das?
    ich würde intuitiv schon sagen, dass der löffler jetzt nicht total abwegig ist, aber man weiß ja nie^^



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  3. #38
    Krüppelkatze
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    Meine Güte.

    Jedes Semester der gleiche Quark. "Bawwwwwwwwwww, in meinem Buch steht das aber so nicht drin".
    Hör mal, jedes halbe Jahr geht hier der gleiche unsinnige Krieg ab mit Diskussionen über Standardwerke und was als solches gilt und was nicht. Fakt ist, dass sowas wie hier, dass in einem verbreiteten Werk wie dem Löffler drinsteht und korrekt ist vom IMPP als Prüfungsstoff gewertet wird, Punkt.
    Auch wenn das jedes halbe Jahr wieder irgendwer glaubt, euer Examen ist nicht einzigartig.
    Davon abgesehen scheinst du nicht verstanden zu haben, wie das mit dem Fragen rügen funktioniert. Da sind keinerlei Anwälte involviert. Man rügt das beim IMPP direkt, die gucken sich das an und ein Großteil landet in Ablage P. Dann werden die paar tatsächlich unklaren oder doppelt richtigen Fragen rausgenommen, fertig. "Ich hab den Löffler nicht und konnte das nicht wissen" landet in Ablage P. Immer.
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  4. #39
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    und du scheinst nicht zu wissen, dass man, nachdem man den offiziellen bescheid bekommen hat, noch einspruch einlegen kann und anwälte bis vor das bundesverfassungsgericht gezogen sind und die studenten recht bekommen haben. früher hatte das impp deutungshoheit über die antworten. heute nicht mehr.
    ich weiß schon, welche einsprüche erfolg haben könnten und welche nicht. daher bin ich bemüht, die einsprüche schon so gut wie möglich zu formulieren. und "ich habe keinen löffler" oder "ich habe das nicht verstanden" gehören bestimmt nicht dazu.
    ich gehe auch davon aus, dass der löffler als standardwerk gilt. aber diese obskuren, schwammigen aussagen sollten mal spezifiziert werden. für spätere physika. dann hat man klare richtlinien und keine diskussionen mehr.



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  5. #40
    Krüppelkatze
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    Fragen rügen und Einspruch gegen den Bescheid einlegen sind zwei völlig unterschiedliche Vorgänge in denen unterschiedliche Institutionen involviert sind.
    Frage rügen: "Liebes IMPP, diese Frage ist doof, nehmt sie raus bevor ihr die Ergebnisse berechnet!"
    Einspruch gegen den Bescheid erheben: "Liebes LPA, ich bin mit meinem Prüfungsergebnis nicht einverstanden."

    Die Unterscheidung ist extrem wichtig. Eine Frage beim IMPP gerügt zu haben bedeutet nämlich nicht, dass ich auch Einspruch gegen den Bescheid eingelegt habe. Während meine Rüge in Ablage P landet, muss sich jemand mit dem Einspruch beschäftigen, weil der Einspruch mir gewisse Rechtsansprüche verschafft. Das Fragen rügen ist mehr oder weniger Rumnörgeln und verschafft mir keine Rechtsansprüche.
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