ich fand die formulierung auch eigenartig, aber keine ahnung ob da ein einspruch was bringen würde. einen versuch ists immer wert, so lang eine plausible begründung da ist denke ich.
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Hallo!
Ich hab mich in der Prüfung über die o.g. Frage geärgert. Habe sie zwar richtig beantwortet, aber trotzdem:
Auf die Frage "Bei jedem wievielten Elternpaar..." kann man doch nicht "1/10" oder "1/20" antworten!!!! Man hätte schreiben müssen: "A: bei jedem 10." "B: bei jedem 20."
Ich meine, mir war schon klar, was sie meinten, aber korrekt ist es sicher nicht. Und ich finde, bei so einer Prüfung sollten die Aufgabensteller doch in der Lage sein, die Fragen richtig zu formulieren!
Was meint ihr dazu?
Lg, Natascha
Geändert von SabineH. (14.03.2012 um 16:23 Uhr)
ich fand die formulierung auch eigenartig, aber keine ahnung ob da ein einspruch was bringen würde. einen versuch ists immer wert, so lang eine plausible begründung da ist denke ich.
Wie kommt es eigentlich zustande, dass das IMPP mehrere Lösungen akzeptiert/ Fragen rausnimmt? Bzw wie wird dann weiter verfahren? Kann dem einen dadurch ein Vorteil, dem anderen ein Nachteil entstehen?
Man muss denen schreiben und den Einspruch halt irgendwie belegen können (Steht in nem "Standardwerk" ander, Unsinnig,…). Ein Nachteil entsteht dadurch niemandem. Wenn du die Aufgabe falsch hast, wird so getan als hätte es die Aufgabe niemals gegeben (wodurch Gesamtpunktzahl und Bestehensgrenze sinkt) - hast du sie richtig bekommst du den Punkt (aber deine Gesamtpunktzahl/Bestehensgrenze erhöht sich damit im vergleich zu den anderen)
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Na dann mal ordentlich sammeln!